Pläne der großen Koalition Kommunen sollen jährliche Straßenbaubeiträge erheben dürfen

Saarbrücken · Die Landesregierung hat sich für dieses Jahr einige Reformen bei den Kommunen vorgenommen und will zwei Finanz-Gutachten in Auftrag geben.

In diesem Jahr will die große Koalition mehrere bereits auf den Weg gebrachte Vorhaben zur Stärkung der Kommunen beschließen. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) stellte sie vor:

Wiederkehrende Beiträge: Den Städten und Gemeinden soll es erleichtert werden, von allen Grundstückseigentümern jährliche Beiträge zum Straßenausbau zu erheben. Diese zweckgebundenen Beiträge sind schon seit 2001 grundsätzlich möglich, nun sollen aber noch offene rechtliche Fragen präzisiert werden. Wiederkehrende Beiträge sollen an die Stelle einmaliger Ausbaubeiträge treten, die nur die Anlieger einer sanierten Straße zahlen müssen und die deshalb schnell tausende Euro betragen können. Viele Kommunen erheben derzeit allerdings gar keine Straßenausbaubeiträge. Ein Gesetzentwurf liegt vor.

Tourismusabgabe: Städte und Gemeinden erhalten das Recht, von Touristen eine Abgabe ähnlich einer Kurtaxe zu erheben. Das Aufkommen muss für die Förderung des Tourismus verwendet werden. Auch Tourismusbetriebe können durch einen neuen Beitrag zur Finanzierung zusätzlicher touristischer Angebote herangezogen werden. Die Anhörung der Verbände ist abgeschlossen, der Gesetzentwurf fertig.

Pensionsrückstellungen: Die Kommunen müssen seit 1. Januar in ihren Bilanzen keine Pensionsrückstellungen mehr ausweisen – ein Bilanztrick, wie Innenminister Bouillon sagte, „aber ein legitimer, der in vielen Bundesländern angewandt wird“. Dadurch steigt das Eigenkapital der Städte, Gemeinden und Kreise auf einen Schlag um 780 Millionen Euro. Viele Kommunen fallen so bilanziell aus der Überschuldung und bekommen leichter Kredite.

Kommunaler Finanzausgleich: Die horizontale Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Kommunen soll neu geregelt werden. Dabei soll auch die Sondersituation bestimmter Kommunen, etwa der Landeshauptstadt, berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Gutachten wird ausgeschrieben. Fest steht: Es wird nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer geben.

Gutachten: Vier Jahre nach Veröffentlichung des Junkernheinrich-Gutachtens zur Finanzsituation der Kommunen, das Basis für die vom Land beschlossenen Hilfsmaßnahmen war, soll es eine weitere Untersuchung geben. Diesmal geht es darum zu zeigen, wie effizient die einzelnen Kommunen im direkten Vergleich wirtschaften. Die Ausschreibung des Gutachtens wird gerade vorbereitet.

Gemeindefusionen: Eine vom Land beschlossene Gebietsreform wird es nicht geben. Für den (eher unwahrscheinlichen) Fall von freiwilligen Zusammenschlüssen soll aber ein mögliches Hindernis aus dem Weg geräumt werden: Fusioniert eine Gemeinde mit einer anderen, soll der Bürgermeister der Gemeinde, die ihre Eigenständigkeit verliert, einen Rechtsanspruch erhalten, in der neuen Einheit bis zum Ende seiner Amtszeit hauptamtlicher Beigeordneter zu werden.

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