Kommunen sollen bei EVS-Austritt zahlen müssen

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) wappnet sich für den Fall, dass weitere Mitgliedskommunen die örtliche Abfallentsorgung in eigener Regie regeln und diesbezüglich aus dem Verband ausscheiden wollen

 Entsorgen Kommunen selbst Müll, sollen sie dem EVS entstandene Mehrkosten ausgleichen. Foto: EVS

Entsorgen Kommunen selbst Müll, sollen sie dem EVS entstandene Mehrkosten ausgleichen. Foto: EVS

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) wappnet sich für den Fall, dass weitere Mitgliedskommunen die örtliche Abfallentsorgung in eigener Regie regeln und diesbezüglich aus dem Verband ausscheiden wollen. Eine vom Aufsichtsrat geplante Satzungsänderung soll klarer als bisher Ausgleichsleistungen festschreiben, die diese sogenannten Paragraf-3-Kommunen dann an den Verband zu entrichten hätten. Außerdem sollen die Verpflichtungen, die diese Kommunen eingehen müssten, fortan unmissverständlich in der Satzungsänderung festgeschrieben werden.Demnach soll eine Kommune im Falle ihres Ausscheidens aus dem EVS dem Verband einen Ausgleich für die bis dahin vom EVS begründeten Ausgaben für die Planung, den Bau und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen leisten. Dabei geht es insbesondere um Ausgaben, die der EVS bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens für die Errichtung und den Betrieb von Wertstoff-Zentren getätigt hat. Es ist vorgesehen, dass der EVS die bisherigen Investitions- und Betriebskostenzuschüsse an Kommunen mit einem solchen Wertstoff-Zentrum für das gesamte Saarland errechnet und auf alle Kommunen über die Einwohnerzahlen umlegt. Dann hätte die für den Bereich der örtlichen Abfallentsorgung aus dem EVS ausscheidende Kommune - unabhängig davon, ob es auf ihrem Gebiet ein Wertstoff-Zentrum gibt - bezogen auf die weiteren Jahre einen entsprechenden Betrag an den EVS zu entrichten.

Außerdem sollen Kommunen, die die örtliche Abfallentsorgung in die eigene Hand nehmen wollen, dazu verpflichtet werden, bestehende Verträge des EVS für ihr Gebiet abzulösen oder zu übernehmen und etwaige Mehrkosten auszugleichen, die durch diesen Schritt beim EVS oder einem mit dem EVS in einer Vertragsbeziehung stehenden Entsorgungsunternehmen entstehen.

Ferner soll in der Satzung präzisiert werden, wie die Ausgleichsleistungen errechnet werden und welche organisatorischen Aufgaben auf künftige Paragraf-3-Kommunen zukommen. Dabei geht es neben der Organisation der örtlichen Abfallentsorgung unter anderem um die Entwicklung eines eigenen Abfallwirtschaftskonzepts, die Aufstellung einer Abfallbilanz und die Kalkulation der Abfallgebühren. Auch für den Fall, dass eine Kommune ihren Austritt rückgängig machen und die örtliche Abfallentsorgung wieder dem EVS übertragen will, trifft die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Satzungsänderung Vorsorge. In diesem Fall soll die Kommune eine Ausgleichsleistung an den EVS erbringen müssen, wenn die von der Kommune zwischenzeitlich eingeführten Entsorgungssysteme und die von ihr eingeführten Entsorgungsverträge höhere Kosten verursachen als die vergleichbaren Entsorgungssysteme und -verträge des EVS.

Meinung

Warum erst jetzt?

Von SZ-RedakteurNorbert Freund

Im Grunde regelt und präzisiert die vom EVS-Aufsichtsrat geplante Satzungsänderung Selbstverständliches. Man muss sich eher wundern, warum das, was jetzt geregelt werden soll, nicht bisher schon so präzise in der Satzung festgeschrieben war. Zudem wäre es sogar eine Überlegung wert, weitere Austritte aus dem EVS per Satzungsänderung zu erschweren. In einer Zeit, in der die ganze Welt davon redet, dass Kommunen mehr miteinander kooperieren sollten, sollte jegliche Form der Kirchturmpolitik der Vergangenheit angehören.

Hintergrund

 Entsorgen Kommunen selbst Müll, sollen sie dem EVS entstandene Mehrkosten ausgleichen. Foto: EVS

Entsorgen Kommunen selbst Müll, sollen sie dem EVS entstandene Mehrkosten ausgleichen. Foto: EVS

Unter den 52 Kommunen sind acht Städte und Gemeinden, die ihre Abfallentsorgung in Eigenregie - das heißt ohne den Entsorgungsverband Saar - regeln. Diese sogenannten Paragraf-3-Kommunen sind im Einzelnen: Eppelborn, Merzig, Mettlach, Saarbrücken, Völklingen, St. Wendel, Lebach und Wadgassen. nof

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