Koch kommt wegen Vergewaltigung hinter Gitter

Saarbrücken. Kreidebleich hat gestern der Angeklagte vor einer großen Strafkammer des Landgerichts sein Urteil entgegen genommen. Wegen Vergewaltigung einer Kollegin wurde der 23-jährige Koch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Tat und behauptete, die Frau sei mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen

Saarbrücken. Kreidebleich hat gestern der Angeklagte vor einer großen Strafkammer des Landgerichts sein Urteil entgegen genommen. Wegen Vergewaltigung einer Kollegin wurde der 23-jährige Koch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte bestritt die Tat und behauptete, die Frau sei mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen.Die Tat ereignete sich nach den Feststellungen des Gerichts um die Mittagszeit des 14. Juli 2008 im Restaurant der Saarbrücker Congresshalle. Der Angeklagte hatte den Auftrag, zusammen mit der um ein Jahr jüngeren Kollegin Aufräum- und Reinigungsarbeiten in einem Nebenraum der Restaurantküche zu erledigen. Dabei habe er ihr zunächst Komplimente gemacht, äußerte sich über ihren Po und wurde verbal immer anzüglicher und gröber. Obwohl die Frau deutlich zu erkennen gab, dass sie nichts mit ihm zu tun haben wollte, habe er sie unziemlich berührt und ihr schließlich die Kochjacke aufgerissen, sie auf den Boden gedrückt und vergewaltigt.Nach der Tat gingen beide zurück an ihren Arbeitsplatz in der Küche. Dort merkten Kollegen, dass etwas mit der jungen Frau nicht stimmte. Sie meinten zunächst, er habe sie die Arbeiten im Nebenraum alleine machen lassen. Doch als die Fragen nicht aufhörten, brach die Frau in Tränen aus und offenbarte sich den Kollegen. So kam die Sache ins Rollen. Vor Gericht stand zunächst Aussage gegen Aussage. Um die Frau zu schützen, wurde die Öffentlichkeit während ihrer Befragung ausgeschlossen. Arbeitskollegen sagten aus, der Angeklagte habe schon am Vormittag davon gesprochen, dass er sexuell unter Druck stehe und schon seit drei Monaten nichts mehr mit einer Frau hatte. Außerdem habe er mehrfach abfällig von Frauen gesprochen. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Vorstrafe vom Amtsgericht, die noch nicht verbüßt ist und in das Urteil einfließen konnte.Bei dem Opfer sah das Gericht keine Tendenz, den Angeklagten böswillig zu belasten. Es gab zwischen beiden vorher weder eine Beziehung noch irgendwelche Animositäten. Die Frau befindet sich seit der Tat in psychologischer Betreuung. jht

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