Klinik und Jugendamt arbeiten zusammen

Homburg · Die Uniklinik in Homburg und das Kreis-Jugendamt wollen für den Kinderschutz künftig an einem Strang ziehen. Jetzt haben die Verantwortlichen einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterschrieben.

 Vertragsunterzeichnung: Claudia Göpfrich, Klaus Guido Ruffing, Karl-Heinz Becker, Stephanie Lehmann-Kannt, Doris Leitner (hinten) sowie Prof. Ludwig Gortner, Prof. Wolf-Ingo Steudel und Landrat Clemens Lindemann (vorne). Foto: Rüdiger Koop/Uniklinikum

Vertragsunterzeichnung: Claudia Göpfrich, Klaus Guido Ruffing, Karl-Heinz Becker, Stephanie Lehmann-Kannt, Doris Leitner (hinten) sowie Prof. Ludwig Gortner, Prof. Wolf-Ingo Steudel und Landrat Clemens Lindemann (vorne). Foto: Rüdiger Koop/Uniklinikum

Foto: Rüdiger Koop/Uniklinikum

Mit einem Kooperationsvertrag zwischen der Universitätsklinik in Homburg und dem Jugendamt des Saarpfalz-Kreises wird eine neue Qualität beim Kinderschutz manifestiert - nicht nur kreisweit, sondern landesweit eine Premiere und ein klares Bekenntnis des Kreises zu einer Optimierung der Maßnahmen, wenn es um das Wohl der Kinder geht.

Kinder haben ein Recht darauf, vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt zu werden. Zwar sind Pflege, Erziehung und Schutz der Kinder vorrangig Aufgaben der Eltern. Wenn Eltern dieser Erziehungsverantwortung aber nicht gerecht werden können, müssen die Kinder vor Gefährdung geschützt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für den effektiven Kinderschutz sieht dieses Gesetz darin, dass Kinderschutz als eine gemeinsame übergreifende Aufgabe verstanden wird. Man muss die jeweiligen Aufgaben, Möglichkeiten und Arbeitsweisen der anderen Institutionen kennen.

Die Universitätsklinik und der Saarpfalz-Kreis sind dieser Empfehlung nachgekommen und haben kürzlich als Erste im Saarland zwischen einer Klinik und dem zuständigen Jugendamt einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die 2011 gegründete Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum kümmert sich in einem multiprofessionellen Team um Kinder mit Verdacht auf Gefährdung ihres körperlichen oder psychischen Wohles durch Dritte. Nach der - in aller Regel stationären - medizinischen und psychologischen Diagnostik ist die Vernetzung unter anderem mit Jugend- und Gesundheitsämtern, Frühförderstellen und Sozialdiensten der für den weiteren Verlauf wichtigste Schritt.

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