Junge Klima-Aktivisten machen mobil Angst um die Zukunft: Das Saarland am Pranger – Jugendliche ziehen vors Bundesverfassungsgericht

Saarbrücken · Sie haben Angst, dass der Staat ihnen ihre Zukunft verbaut. Denn die Politik kümmere sich zu wenig um das verbriefte Recht auf freie Entfaltung und körperliche Unversehrtheit, das jedem zusteht. Deshalb ziehen zwei junge Saarländer gegen die Landesregierung vors oberste Verfassungsgericht in Deutschland. Und erhalten dafür namhafte Unterstützung.

 Junge Saarländer demonstrieren wie überall auf der Welt dafür, dass Politiker den Klimaschutz fest in ihre Arbeit verankern. Jetzt klagen zwei von ihnen gegen das Saarland, weil die Landesregierung ihrer Ansicht nach zu wenig unternimmt. Hier eine Aufnahme einer Demo der „Fridays for future“-Bewegung vom September 2019 in Saarbrücken.

Junge Saarländer demonstrieren wie überall auf der Welt dafür, dass Politiker den Klimaschutz fest in ihre Arbeit verankern. Jetzt klagen zwei von ihnen gegen das Saarland, weil die Landesregierung ihrer Ansicht nach zu wenig unternimmt. Hier eine Aufnahme einer Demo der „Fridays for future“-Bewegung vom September 2019 in Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Das Saarland verbaut der nächsten Generation die Zukunft. Davon sind zwei junge Klima-Aktivisten überzeugt. Weil Demonstrationen und wiederholte Appelle nicht helfen, ziehen sie jetzt vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Die Politik sei einfach untätig. Dann müssten halt die oberstern Verfassungsschützer ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung mit einem Urteil durchsetzen.

Denn das Saarland hat trotz mehrfacher Initiativen im Landtag bis heute kein Klimaschutzgesetz. Dies laufe dem Pariser Klimaschutzabkommen zuwider. Dabei seien die Landesregierungen dazu verpflichtet, das Klima mit entsprechenden Gesetzen zu schützen.

Bei ihrer Beschwerde erhalten die beiden Unterstützung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie ist ebenfalls davon überzeugt, dass es nur mit „Klimaklagen“ funktioniert, Politiker dazu zu bringen, ihren grundgesetzlichen Verpflichtungen der nächsten Generationen gegenüber nachzukommen.

Auch junge Saarländer demonstrieren wie überall auf der Welt dafür, dass Politiker den Klimaschutz fest in ihrer Arbeit verankern und in konkrete Gesetze gießen. Das sei aber nicht geschehen. Ein Klimaschutzgesetz fehle indes nicht nur hier. Auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt fehlen solche Beschlüsse.

Beschwerdeführerin Leonie Frank (16). „Die Zeit läuft uns davon. Wir müssen jetzt schnellstmöglich handeln, um die schlimmsten Klimafolgen abzumildern“, wird sie in einer Pressemitteilung zitiert. So müsse die Saar-Regierung ein „Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Maßnahmen beschließen“. Weil sie dies bislang nicht tat, „ziehe ich vor das Bundesverfassungsgericht“. Matthias Lattwein (18) ist der zweite Beschwerdeführer in dieser Sache.

Es ist nicht das erste Mal, dass Einzelpersonen und Institutionen die Richter bemühen, um entsprechende Gesetze zu erzwingen. Zuletzt setzte sich die Umwelthilfe Ende April mit ihrer Beschwerde durch. Damals ging es um das Bundesklimaschutzgesetz 2019. Die Richter erachteten es teils verfassungswidrig. Die Bundesregierung musste nachjustieren. Unter anderem befanden die Juristen, dass die dort festgeschriebene Reduzierung des Ausstoßes von Schadstoffen nicht ausreicht. Die Vorgaben gingen zu Lasten der jüngeren Generationen und damit derer Freiheitsrechte.

Doch Remo Klinger geht davon aus, dass Klimaschutz „nicht nur Bundes- sondern auch Landessache“ ist. Der Anwalt, der für die Umwelthilfe und die jungen Leute die Klagen vertritt: „Nicht nur die Bundesregierung ist verpflichtet, das Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und umfassenden Maßnahmen zu schützen, sondern auch die Landesregierungen.“ Bei allen Ländern, die sich jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten müssen, sehe es beim Klimaschutz schlechter aus als auf Bundesebene. „Diese Landesregierungen tun schlichtweg zu wenig.“

Dabei sind es nicht nur die fünf Bundesländer, gegen die am Montag Beschwerde eingereicht wurde. Bereits Anfang Juli hat Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen das gleiche Schicksal ereilt.

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