Kleinblittersdorf verliert Prozess auch in der zweiten Runde

Kleinblittersdorf. Zweite Runde, zweite Niederlage. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen den Unternehmer Bernd Ley verloren. Das besagt ein gestern veröffentlichtes Urteil des 8. OLG-Zivilsenates. Es geht um ein Mehrfamilienhaus in Rilchingen-Hanweiler und die Kündigung eines Mietvertrages zwischen Ley und der Gemeinde Kleinblittersdorf

Kleinblittersdorf. Zweite Runde, zweite Niederlage. Die Gemeinde Kleinblittersdorf hat auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) gegen den Unternehmer Bernd Ley verloren. Das besagt ein gestern veröffentlichtes Urteil des 8. OLG-Zivilsenates. Es geht um ein Mehrfamilienhaus in Rilchingen-Hanweiler und die Kündigung eines Mietvertrages zwischen Ley und der Gemeinde Kleinblittersdorf. Die brauchte in den 90er Jahren Wohnraum für Zuwanderer und Asylbewerber. Ley schloss 1993 einen Mietvertrag mit der Gemeinde. Zehn Familien zogen ein. Nach der Jahrtausendwende entspannte sich der Wohnungsmarkt. Der damalige Bürgermeister Günther Brettar wollte eine niedrigere Miete. Er schloss 2001 mit Ley für zehn Jahre einen neuen Vertrag. Diesen Vertrag hielt Brettars Nachfolger Stephan Strichertz unter anderem wegen eines fehlenden Dienstsiegels für ungültig. Das Landgericht Saarbrücken sah das anders. Die Kündigung habe den Mietvertrag nicht beendet. Ley habe einen Anspruch auf rund 100 000 Euro. Er hinterlegte eine Sicherheitsleistung, ein Pfand von 110 Prozent des ihm zuerkannten Betrages. Die Gemeinde überwies die geforderte Summe - und ging in Berufung. Das Urteil stehe im Gegensatz zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, argumentierte Strichertz.Der 8. Zivilsenat hatte am Urteil nichts auszusetzen. Auch nicht daran, dass dem Vertrag das Dienstsiegel fehlte. Der Bürgermeister habe ihn "als zur Vertretung der Gemeinde unter Beifügung seiner Amtsbezeichnung berechtigtes Organ" unterzeichnet. Damit gelte er auch ohne Dienstsiegel.

Ley warf der Kommune vor, sie habe mit einem unnötigen Prozess 55 000 Euro verschleudert, statt einen Kompromiss zu suchen. Und er kündigt weitere Forderungen an. Die Gemeinde müsse auch für Renovierungskosten aufkommen, die ein Gutachter auf mehrere tausend Euro pro Wohnung beziffert habe.

Die Gemeinde lehnte eine Stellungnahme ab, da ihr das Urteil noch nicht komplett vorliege. ole

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