Klare Regeln für Unverpackt-Läden

Saarbrücken · Wenige Tage vor Eröffnung des ersten Unverpackt-Ladens im Saarland weist das Landesamt für Verbraucherschutz darauf hin, dass für Geschäfte, die Lebensmittel unverpackt anbieten, die gleichen rechtlichen Anforderungen gelten wie für alle anderen Lebensmittelunternehmen. Die Lebensmittel dürften nicht durch mangelnde Hygiene des Personals oder von Kunden, die eventuell unsaubere Behälter zum Abtransport der Waren mitbringen, beeinträchtigt werden. Ebenso müsse sichergestellt sein, dass "alle rechtlich geforderten Kennzeichnungselemente, die sich bei verpackter Ware aus dem Etikett oder dem Aufdruck ergeben, durch ein Schild an der Wareausgelobt sind". Bei Fleisch, Wurst, Fisch, Milch oder Käse sei die Kühlkette einzuhalten und ein hoher Standard an Hygiene zu gewährleisten. Im Falle einer möglichen Erkrankung durch den Verzehr von Lebensmitteln könne die Rückverfolgbarkeit bei Unverpackt-Läden unter Umständen schwieriger sein als in klassischen Supermärkten, so die Auffassung des Landesamtes für Verbraucherschutz. Supermärkte, die verpackungsfreie Waren anbieten, heißt es weiter, seien im Trend. Immer mehr Menschen wollten ohne Verpackung einkaufen. Am Pfingstsamstag ab elf Uhr eröffnet die St. Ingberterin Birgit Klöber im Saarbrücker Nauwieser Viertel ihre "nachfüllbar Unverpackt" (wir berichteten). Klöber möchte dort an die 250 Artikel anbieten. Darunter Lebensmittel und Drogerie-Bedarf.

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