Kinderschänder geht in den Knast

Saarbrücken/Worms. Ein 44-jähriger Lkw-Fahrer ist gestern vom Landgericht wegen zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Oberstaatsanwalt hatte auf neun Jahre plädiert, der Verteidiger auf sieben Jahre ohne Sicherungsverwahrung

Saarbrücken/Worms. Ein 44-jähriger Lkw-Fahrer ist gestern vom Landgericht wegen zahlreicher Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Oberstaatsanwalt hatte auf neun Jahre plädiert, der Verteidiger auf sieben Jahre ohne Sicherungsverwahrung.Angeklagt waren zunächst 116 Übergriffe auf zwei Mädchen aus Saarbrücken. Der Angeklagte lebte mit deren Mutter zusammen. Seine Schwester machte die Lebenspartnerin auf mögliche sexuelle Übergriffe aufmerksam. Auch ihre Kinder waren von derartigen Taten betroffen.Im Verlauf der Verhandlung wurde bekannt, dass die rheinland-pfälzische Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Mainz 18 weitere Fälle angeklagt hat. Diese ereigneten sich in Worms und wurden jetzt in Saarbrücken mit verhandelt. Der Vorsitzende Richter führte in der Urteilsbegründung aus, dass dies sinnvoll gewesen sei, denn wenn es um Sicherungsverwahrung eines Täters mit einem Hang zu Übergriffen auf Kinder gehe, sei eine Gesamtschau wichtig."Unglaubliche Häufigkeit"Weit über die Hälfte der angeklagten Fälle hat das Gericht eingestellt. Die Anzahl beruhte zum Teil auf Schätzungen. Die missbrauchten Kinder wurden befragt, wie oft das passiert sei. Danach wurde über die Jahre hinweg hochgerechnet. Aber angesichts der "unglaublichen Häufigkeit" - so der Oberstaatsanwalt - kam es darauf nicht mehr an. Vier Anwälte der Kinder schlossen sich im Wesentlichen dem Oberstaatsanwalt an, insbesondere zur Frage der auch aus ihrer Sicht notwendigen Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger betonte, dass es nicht einfach sei, diesen Mandanten zu verteidigen. Er habe während der Gespräche mit ihm häufig geweint. Er könne auch während der Haftzeit therapiert werden, wodurch die Sicherungsverwahrung entbehrlich werde.Das Gericht stellte jedoch in der Urteilsbegründung richtig, dass es bei der Einschätzung einer möglichen Wiederholungsgefahr auf den Status quo ankomme und nicht auf den am Ende der Haftzeit. Es werde jetzt von den Richtern eine Prognose gefordert und die sei eindeutig, selbst wenn es keine Garantie für die Richtigkeit geben könne. Hätte der Angeklagte nicht gestanden und den Kindern damit ein Auftreten vor Gericht erspart, hätte das Urteil deutlich im zweistelligen Bereich gelegen, erklärte das Gericht weiter. Der Verteidiger teilte gestern noch auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mit, dass er die Frage einer Revision mit seinem Mandanten beraten werde.

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