Kinderlärm soll kein Klagegrund mehr sein

Mainz. Spielende Kinder sollen in Rheinland-Pfalz künftig vor nörgelnden Anwohnern besser geschützt werden. Wie der Ministerrat am Dienstag beschloss, soll Kinderlärm auf Straßen oder in Höfen bald kein Grund mehr für eine gerichtliche Klage sein

Mainz. Spielende Kinder sollen in Rheinland-Pfalz künftig vor nörgelnden Anwohnern besser geschützt werden. Wie der Ministerrat am Dienstag beschloss, soll Kinderlärm auf Straßen oder in Höfen bald kein Grund mehr für eine gerichtliche Klage sein. "Mit dieser Regelung setzt die Landesregierung ein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit", teilte Umweltministerin Margit Conrad (SPD) in Mainz mit. Kommende Woche wird der Landtag über eine Gesetzesänderung beraten. Bereits 2009 hatte Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative gestartet, um Beschwerden gegen Kinderlärm in Kindergärten zu erschweren. Hintergrund waren Anwohnerklagen. Auch für Gastronomen soll das Immissionsschutzgesetz geändert werden. Der Ministerrat will ihnen ermöglichen, Biergärten im Freien länger als 22 Uhr zu öffnen. "Für die Betreiber wird es einfacher, die Öffnungszeiten zu verlängern, dort, wo es die Gegebenheiten erlauben", so Conrad. dpa

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