Kindergeld für Volljährige

Die erfreulichste Entscheidung ist die Rückkehr der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Sie ist auch beim Kindergeld für Auszubildende wichtig. Deren Einkünfte und Bezüge dürfen im Jahr nicht mehr als 7680 Euro betragen. Sonst entfällt für Eltern das Kindergeld und weitere damit zusammenhängende Vorteile

Die erfreulichste Entscheidung ist die Rückkehr der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Sie ist auch beim Kindergeld für Auszubildende wichtig. Deren Einkünfte und Bezüge dürfen im Jahr nicht mehr als 7680 Euro betragen. Sonst entfällt für Eltern das Kindergeld und weitere damit zusammenhängende Vorteile. Bei der Berechnung des Grenzbetrags sind Fahrten zum Ausbildungsbetrieb oder bei Studenten zur Hochschule mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Weil diese nun ab dem ersten Kilometer zählt, erhalten mehr Eltern Kindergeld. Die Verfassungsgerichtsentscheidung gilt rückwirkend ab 2007. Daher sind frühere Kindergeldablehnungen wegen zu hoher Einkünfte erneut zu prüfen. Unterstützung bei Arbeitslosigkeit Für arbeitslose Kinder wird Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt. Bei bereits erfolgtem Wehrdienst neun Monate länger. Die Familienkasse prüft jedoch die regelmäßige Meldung beim Arbeitsamt. Diese ist alle drei Monate zu wiederholen, sonst entfällt das Kindergeld, wie der Bundesfinanzhof entschied. Auch für ältere arbeitslose Kinder besteht bis zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch, wenn sie einen Ausbildungsplatz suchen, eine bereits begonnene Ausbildung fortsetzen wollen oder eine Zweitausbildung anstreben. Haben sie dafür noch keine Zusage, müssen die Kinder ihre Suche nach einem Ausbildungsplatz belegen. Dabei zählt die Registrierung beim Arbeitsamt. Wichtig ist, dass die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz glaubhaft dokumentiert werden. Wird kein Kindergeld mehr gezahlt, können Eltern für ihre Kinder Unterhaltsleistungen absetzen, wenn diese kein ausreichendes eigenes Einkommen haben. Wohnen die Kinder noch zu Hause, können Eltern ohne Nachweis bis zu 7680 Euro im Jahr geltend machen. Die vielfältigen Voraussetzungen und die ständig neue Rechtsprechung zum Kindergeld machen es für Eltern volljähriger Kinder oft schwierig. Arbeitnehmer sollten sich deshalb an Lohnsteuerhilfevereine wenden, die sie beraten und steuerlich vertreten. Für einen jährlichen Mitgliedsbeitrag werden neben der Steuererklärung auch Kindergeldanträge erstellt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe bietet den Service bundesweit in ihren mehr als 2000 Beratungsstellen. red/cms

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort