Keine Mehrheit im Saarlouiser Rat für Berufung gegen Méguin-Urteil?

Saarlouis. Der Vorstand der CDU Saarlouis will nicht, dass die Stadt Berufung gegen das Urteil einlegt, das die Genehmigung eines Tanklagers für Méguin im Saarhafen bestätigt hat. Die Stadt hatte erfolglos gegen die Genehmigung geklagt, die das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ausgesprochen hat

Saarlouis. Der Vorstand der CDU Saarlouis will nicht, dass die Stadt Berufung gegen das Urteil einlegt, das die Genehmigung eines Tanklagers für Méguin im Saarhafen bestätigt hat. Die Stadt hatte erfolglos gegen die Genehmigung geklagt, die das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ausgesprochen hat. Grund für die Klage war die Sorge um Trinkwasser, das aus der Nähe des Standortes gewonnen wird. Der eine CDU-Partner in der Saarlouiser Jamaika-Koalition, die FDP, hatte gleich nach Urteilsverkündung eine Berufung abgelehnt. Der andere Partner, die Grünen, hat sich noch nicht dazu geäußert.Gegen eine Berufung war von vornherein die FWG. Auch die Linksfraktion hat sich gegen das Prozessieren ausgesprochen. Damit dürften 22 von 45 Ratsmitgliedern gegen einen Gang in die Berufung stimmen. Wie die beiden fraktionslosen Ratsmitglieder, die aus Linksfraktion und FWG-Fraktion ausgeschieden sind, abstimmen werden, ist noch unklar. Auch die SPD hat sich noch nicht geäußert. Der Stadtrat muss am Donnerstag, 27. Mai, (ab 17 Uhr) darüber entscheiden, ob die Stadt Berufung einlegt. Die Stadt will darüber im öffentlichen Teil der Sitzung informieren. Diskussion und Beschlussfassung sollen aber nicht öffentlich sein. Dagegen hat die FWG beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Zumindest die Diskussion solle öffentlich sein. Wie Wasser auf ihre Mühlen muss der FWG nun die Begründung vorkommen, mit der die CDU eine Berufung ablehnt. CDU-Fraktionschef Georg Jungmann: "Wir sind enttäuscht darüber, dass die Stadt den Prozess offenbar auch wegen schlechter Prozessführung verloren hat. Die Verwaltungsspitze hatte ein Gutachten zur Trinkwassergefährdung verspätet beantragt. Deswegen ist es vom Gericht sogar für eine mögliche Berufungsinstanz ausgeschlossen worden. Selbst wenn eine Trinkwassergefährdung bestünde, könnte die Stadt das nun nicht mehr beweisen." Jungmann zu dem einstimmigen Beschluss des CDU-Vorstandes weiter: "Es kann nicht sein, dass OB Henz und der Beigeordnete Heyer seit 2009 immer wieder erklärten, das Gericht werde ein Gutachten einholen. Und jetzt stellt sich heraus, dass die Stadt genau das gar nicht beantragt hat." Jungmann: "Man mag kaum glauben, dass so etwas aus reiner Vergesslichkeit passiert." Darum sei in zweiter Instanz keine andere Entscheidung zu erwarten. Jungmann fordert nun: "Daher muss die Hängepartie für Méguin und ihre Mitarbeiter jetzt beendet werden."

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