Keine Klage gegen Rock am Ring

Koblenz/Mendig · Das Verhalten von Veranstaltern und Behörden nach den Blitzeinschlägen beim "Rock am Ring" ist kein Fall für den Staatsanwalt. Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Koblenz, die nach einer anonymen Strafanzeige geprüft hat, ob Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Bei dem Unwetter auf dem Gelände des Rockfestivals in Mendig wurden Anfang Juni 71 Menschen verletzt, mehrere von ihnen schwer.

Nach den bisher bekannten Umständen gebe es keine Anhaltspunkte für den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung seitens der Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde, teilte die Anklagebehörde gestern mit. Zu den geprüften Unterlagen gehörten auch das Sicherheitskonzept und ein "Alarmplan Unwetter". Es könne nicht davon gesprochen werden, dass das Sicherheitskonzept unzulänglich gewesen sei oder dass die Verantwortlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht ausreichend beachtet oder die deswegen erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hätten.

Das Festival wurde am zweiten Tag wegen des Unwetters abgebrochen.

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