Skandal an der Uniklinik Keine Ermittlungen nach Missbrauch in Homburg

Saarbrücken/Homburg · Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht an der Uniklinik ab. Der Landtag beschließt derweil einen Untersuchungsausschuss.

Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Missbrauchsskandal am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg lehnt es die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ab, Ermittlungsverfahren gegen Professor Alexander von Gontard, Direktor der Jugend- und Kinderpsychiatrie, eine Oberärztin sowie die UKS-Justiziarin einzuleiten. Die Opferanwältin Claudia Willger hatte im Auftrag eines Mandanten Strafanzeige gegen die Klinikverantwortlichen erstattet, weil sie nach ihrer Ansicht ihre Aufsichtspflichten gegenüber dem zwischenzeitlich verstorbenen Assistenzarzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie verletzt haben. Der Arzt soll von 2010 bis 2014 mehrere Kinder sexuell missbraucht haben.

Dennis Zahedi, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, teilte auf Anfrage mit, „dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage“ kein Anfangsverdacht für eine Straftat zu erkennen sei. Es bestünden „aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt genügend tatsächliche Anhaltspunkte“, die die Staatsanwaltschaft berechtigten, Ermittlungen gegen diesen Personenkreis aufzunehmen.

Bereits vor Wochen hatte die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Anzeige Willgers Ermittlungen wegen Strafvereitelung gegen eine Staatsanwältin abgelehnt. Diese hatte verfügt, dass nach dem Tod des früher beschuldigten Arztes die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt wurden, ohne die Eltern der betroffenen Kinder über den Sachverhalt zu informieren.

Gestern hat der Saar-Landtag einstimmig beschlossen, den Skandal mit einem Untersuchungsausschuss zu untersuchen. Dabei sollen zum einen die Vorgänge am Uniklinikum betrachtet, zum anderen die Frage nach der politischen Verantwortung beantwortet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort