Keine Befangenheit im Missbrauchs-Prozess

Saarbrücken. In dem Prozess um sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in Neunkirchen hat das Landgericht in Saarbrücken gestern den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Besetzung der Strafkammer wegen Befangenheit zu ändern

Saarbrücken. In dem Prozess um sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen in Neunkirchen hat das Landgericht in Saarbrücken gestern den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Besetzung der Strafkammer wegen Befangenheit zu ändern. Das Gericht hatte die Entscheidung über den Antrag zunächst zurückgestellt, um einen Gutachter zur Frage der Glaubwürdigkeit der vorgebrachten Anschuldigungen zu hören. Dieser, ein Arzt und Psychologe von der Universität Göttingen, hält das Opfer für glaubwürdig. Über Gespräche mit dem Opfer soll es Tonbandaufzeichnungen geben, die der Verteidigung aber vorenthalten worden seien. Auch deshalb hatte die Verteidigung die Strafkammer sowie den Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt. Wie die Richter gestern deutlich machten, halten sie das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Gerichts für nicht begründet. Es treffe keineswegs zu, dass Richter und Schöffen jetzt schon von der Schuld der Angeklagten überzeugt seien. Die Fortsetzung der Verhandlung - mit der Entscheidung über die Nicht-Befangenheit des Gutachters und der Anhörung seines Vortrages - sei rechtens gewesen.Vor dem Landgericht läuft seit Juli dieses Jahres ein Prozess gegen eine 56-jährige Frau und ihren 31-jährigen Sohn. Beiden wird zur Last gelegt, in Neunkirchen zwischen 1992 und 1998 ein junges Mädchen, welches in der Familie lebte, sexuell missbraucht zu haben. Mutter und Sohn machten bisher vor Gericht keine Aussage. Durch ihre Verteidiger lassen sie ihre Unschuld beteuern und versuchen die gegen sie erhobenen Vorwürfe als unwahr hinzustellen. Der Prozess wird voraussichtlich bis Januar 2009 weitergehen. jht

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