Keine Anklage nach Tod einer Polizistin

Saarbrücken · Für den Fahrer, der im Oktober auf der A 1 mit seinem Golf eine Polizistin erfasste, war der tragische Unfall nicht vermeidbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Sachverständiger.

 Im Oktober vergangenen Jahres kam eine junge Polizistin bei einem tragischen Unfall auf der A 1 ums Leben. Foto: Becker&Bredel

Im Oktober vergangenen Jahres kam eine junge Polizistin bei einem tragischen Unfall auf der A 1 ums Leben. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

. Der tragische Unfalltod einer 28 Jahre alten Polizeikommissarin bei einer Verkehrskontrolle Mitte Oktober vorigen Jahres auf der Autobahn A 1 bei Holz wird ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben. Nach monatelangen Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Verfahren gegen einen 30 Jahre alten Autofahrer aus einem Ortsteil Heusweilers jetzt ein. Nach Angaben von Presse-Staatsanwalt Thomas Reinhardt kam ein Sachverständiger, der den Unfallhergang untersuchte, zu dem Ergebnis, "dass der Unfall für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht vermeidbar war".

Die junge Kommissarin aus einem Lebacher Stadtteil war an jenem Sonntagnachmittag mit einem Kollegen in einem Zivilfahrzeug des zentralen Verkehrsdienstes unterwegs. Das Auto war mit Videokameras ausgestattet, um Raser, Rowdys und Drängler zu überführen. Auf der A 1 fiel der Streife eine Peugeot-Fahrerin wegen ihrer unsicheren Fahrweise auf. Die Frau reagierte weder auf Blaulicht noch auf Anhaltezeichen, fuhr vielmehr mit hohem Tempo weiter. Über Funk forderte die Zivilstreife deshalb Verstärkung an. In Höhe der Anschlussstelle Quierschied gelang es einer Streifenwagenbesatzung, das Auto zu stoppen. Beide Fahrzeuge kamen auf der rechten Fahrspur zum Stehen. Die Kommissarin, die mit dem Zivilauto zwischenzeitlich den Peugeot passiert hatte, war mit Warnweste auf dem Weg zu dem gestoppten Fahrzeug. In diesem Moment fuhr ein weißer VW Golf GTI auf der linken Spur in die noch nicht abgesicherte Kontrollstelle. Er beschädigte die Fahrertür des Peugeots, verletzte einen dort stehenden 22-jährigen Kommissaranwärter schwer. In der nächsten Sekunde erfasste er die junge Kommissarin, die noch an der Unfallstelle starb.

Der Gutachter stellte, so die Staatsanwaltschaft, später fest: Die von dem Golf-Fahrer gefahrene Geschwindigkeit "ist unter den an der Unfallstelle bestehenden Sichtbedingungen nicht als so hoch einzustufen, dass dadurch ein fahrlässiges Verhalten begründet wäre". Mit mehreren nicht gesicherten Fahrzeugen, die auf der rechten Fahrspur standen, habe er nicht rechnen müssen. An der Unfallstelle war kein Tempolimit vorgeschrieben. Nach dem Stand der Ermittlungen war der 30-Jährige etwa mit 130 Kilometern pro Stunde unterwegs. Er leitete noch eine Vollbremsung ein, konnte aber den Zusammenstoß mit der Beamtin nicht mehr verhindern.

Über seinen Rechtsanwalt Claus Treutler (Eppelborn) hatte der Fahrer das Geschehen bedauert und die gegen ihn ursprünglich erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Unmittelbar nach dem tragischen Unfall war dem Fahrer auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sein Führerschein wieder ausgehändigt worden.

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