Kein Sonnenstrom vom Rand der Autobahn

Heusweiler · In Eiweiler-Kirschhof sollte eine Solar-Freiflächenanlage entstehen – auf einer etwa 800 Meter langen und bis zu 70 Meter breiten Ackerfläche am Rand der Autobahn 8. Doch dafür wird es nun keine Genehmigung geben.

"Außer Spesen nix gewesen", brachte es der Heusweiler Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU) mit einem Seufzer auf den Punkt: Die insbesondere von den Gemeindewerken Heusweiler (GWH) vorangetriebenen Pläne für eine Photovoltaikanlage entlang der A8 (wir berichteten) werden nicht verwirklicht. Da das Areal auf einer "Vorrangfläche für die Landwirtschaft" liegt, hätte es einer Sondergenehmigung bedurft, im Behördendeutsch: eines erfolgreichen "Zielabweichungsverfahrens". Und diese Sondergenehmigung scheiterte an den Einwänden von Landwirtschaftskammer und Umweltministerium, schilderten Redelberger, GWH-Chef Wolfgang Karges und der Heusweiler Umweltbeauftragte Peter Paulus bei einem Pressetermin.

Im Einwand der Landwirtschaftskammer heißt es sinngemäß, man sehe keine Notwendigkeit für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer landwirtschaftlichen Vorrangfläche, wenn Heusweiler doch genügend andere Brach- und Dachflächen habe.

Diese anderen Flächen gebe es zwar tatsächlich, so Karges, doch nur Flächen entlang der Autobahn werden durch Einspeisvergütungen nach dem "Erneuerbare-Energie-Gesetz" (EEG) gefördert, an anderen Stellen sei eine entsprechende Anlage somit unrentabel.

Formal gesehen habe die Landwirtschaftskammer keinen Fehler gemacht, wurde betont, doch etwas ungehalten war man bei den Heusweiler Verantwortlichen schon über die Verwehrung der Sonnenstrom-Anlage, zumal vielen anderen Kommunen ähnliche Anlagen genehmigt worden waren. Zudem sei es lediglich um drei Hektar gegangen; zum Vergleich: Allein die Gemeinde Heusweiler ist in Besitz von 50 Hektar landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, die an Bauern verpachtet ist (und die man theoretisch der Landwirtschaft zu Gunsten anderer Projekte entziehen könne, was man aber nicht tun werde). Paulus: "Wir hätten die Chance gerne genutzt, uns an der Energiewende zu beteiligen." Mit Grundstückseigentümern und Landwirten sei man schon einig gewesen, so Karges.

12 000 Euro für Planung

Die geplante Anlage hätte zudem schnell wieder abgebaut werden können, wäre also kein unabänderlicher Eingriff in die Fläche gewesen.

Bei einem Investitionsvolumen von 1,65 Millionen Euro hätte die Anlage Strom für etwa 450 Drei-Personen-Haushalte liefern können. Die Kosten hatten sich bisher auf etwa 10 000 Euro für den Bebauungsplan und 2000 Euro für ein sogenanntes Blendgutachten belaufen, dazu auf sehr viele verwaltungsinterne Arbeitsstunden.

Unter dem Strich ist die Ablehnung der Sondergenehmigung für Redelberger eine "unverständliche" Angelegenheit - die Anlage wäre leicht wieder zu entfernen gewesen. Derzeit ist auf der betroffenen Fläche lediglich Grünland, während es für andere Flächen, die "nur" als landwirtschaftliche Flächen gekennzeichnet sind, auf denen aber tatsächlich Ackerbau betrieben wird, Genehmigungen gegeben habe.

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