Kein Bedarf für Alkohol-Verordnung

St. Wendel. Jugendliche, die im Stadtpark regelmäßig zur Bierflasche greifen und dadurch über die Strenge schlagen. Oder Betrunkene, die in der Mott Passanten anpöbeln: Was hielt bisher die verschärfte Polizeiverordnung der Kreisstadt St

 Solche Bilder haben laut Polizei in St. Wendel Seltenheitswert. Archivfoto: Bernd Weiabrod/dpa

Solche Bilder haben laut Polizei in St. Wendel Seltenheitswert. Archivfoto: Bernd Weiabrod/dpa

St. Wendel. Jugendliche, die im Stadtpark regelmäßig zur Bierflasche greifen und dadurch über die Strenge schlagen. Oder Betrunkene, die in der Mott Passanten anpöbeln: Was hielt bisher die verschärfte Polizeiverordnung der Kreisstadt St. Wendel dagegen, die im Februar in Kraft trat?"Sie dient hauptsächlich dazu, den Bürgern ein verstärktes Sicherheitsgefühl zu geben", heißt es dazu aus dem Rathaus. Und konkret? "Wir wollten eine Rechtsgrundlage, um steigenden Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit einzudämmen." Es gehe zudem darum, vorsorglich möglichen Exzessen einen Riegel vorzuschieben.

Eine strengere Verordnung als die jetzige sei nicht möglich, bestätigt ein Mitarbeiter aus der Verwaltung. Denn die Gesetzeslage biete dazu keine Handhabe. Ähnliche Initiativen anderer Städte waren deshalb vor Jahren gescheitert. Beispielsweise in Saarbrücken: Die Landeshauptstadt wollte schon Mitte der 90er mit einer Polizeiverordnung durchsetzen, aggressives Betteln sowie Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu unterbinden. Die Initiatoren scheiterten allerdings an Gesetzen, die diese kategorischen Verbote untersagen.

Seitens der St. Wendeler Polizei bestehe zu solch verschärften Eingriffen in der Kreisstadt auch keine Notwendigkeit. Polizeichef Hubert Zimmer: "Wir haben Ruhe im Stadtpark." Das liege unter anderem an den Streifengängen des Kontaktpolizisten, der sich regelmäßig dort und an anderen Treffpunkten blicken lasse. Der müsse in den wenigsten Fällen hart durchgreifen. Wie Zimmer betont, reiche es in der Regel, die dort Sitzenden darum zu bitten, ihre Flaschen und sonstigen Abfälle in Mülleimer zu werfen. "Und viele scheuen nichts mehr als Personalienfeststellung", wenn Beamte im Park junge und erwachsene Trinker aufgreifen, die sich beim Getränkemarkt nahe des Parks mit Nachschub versorgten, ergänzt Zimmer.

Übrigens: Auch ohne die städtische Verordnung könnten Beamten durchaus Störenfriede des Platzes verweisen. So sehe es das saarländische Polizeigesetz vor, "wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört wird". Und mehr lasse auch die Verordnung aus dem Rathaus nicht zu. Seit diese in der jetzigen Fassung gültig ist, habe es auch keine Gründe gegeben, sie anzuwenden. Zimmer: "Wir haben keine Schwerpunktplätze."

Zum Jahresanfang hatte die St. Wendeler Stadtverwaltung die Neufassung auf Initiative von Bürgermeister Klaus Bouillon (CDU) ausgearbeitet, für die kein Stadtratsbeschluss nötig war. Denn der Rathauschef war in Sorge, dass es zu Übergriffen an neuralgischen Plätzen kommen könnte. Bouillon damals wörtlich: "Es kann nicht sein, dass acht besoffene Männer eine Frau belästigen und ihr 'Tussi' hinterherbrüllen" (wir berichteten).

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