Kein Anspruch auf Rücknahme der Kündigung des Vertrags mit EVS

Heusweiler. Auf Wunsch der SPD war EVS-Geschäftsführer Karl-Heinz Ecker am Donnerstagabend in der Sitzung des Heusweiler Gemeinderates und beantwortete Fragen. Gerd Werner (SPD): "Gibt es eine Möglichkeit, nach dem 4. Januar 2012 in den EVS zurückzukehren?" Ecker: "Ein Datum, zu dem man Kündigungen mitten im Jahr zurücknehmen kann, das gibt es nicht

Heusweiler. Auf Wunsch der SPD war EVS-Geschäftsführer Karl-Heinz Ecker am Donnerstagabend in der Sitzung des Heusweiler Gemeinderates und beantwortete Fragen. Gerd Werner (SPD): "Gibt es eine Möglichkeit, nach dem 4. Januar 2012 in den EVS zurückzukehren?"Ecker: "Ein Datum, zu dem man Kündigungen mitten im Jahr zurücknehmen kann, das gibt es nicht. Dazu gibt es keine satzungsmäßige Regelung." Rainer Zimmer (SPD) wollte wissen: "Gibt es einen Rechtsanspruch, dass die Gemeinde Heusweiler ihren Müll wieder vom EVS entsorgen lassen kann, oder sind wir auf das Gutdünken des Aufsichtsrates angewiesen?" Dazu Ecker: "Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Geschäftsführung des EVS kann es auch nicht allein entscheiden. Wenn Heusweiler aber bis zum 31. März ein Signal gibt, dass es seine Kündigung zurücknehmen möchte, werden wir es dem Aufsichtsrat vortragen. Es kann auch sein, dass es der Aufsichtsrat an die Verbandsversammlung delegiert."

Zimmer fragte: "Gibt es finanzielle Risiken für die Gemeinde Heusweiler?" Ecker sagte dazu: "Wenn die Kündigung erst zum 1. Januar 2014 zurückgenommen wird, müssen Sie für 2013 ihre Müllabfuhr selbst organisieren. Auch unsere Zuschüsse für diesen Zeitraum würden gestrichen. Ein finanzielles Risiko besteht also für 2013. "

Stephan Schmidt (SPD) fragte: "Werden der Gemeinde Heusweiler Kosten in Rechnung gestellt, wenn die Kündigung zurückgenommen wird?" Dazu Ecker: "Bis zum 31. März passiert nichts. Das kann ich als Geschäftsführer garantieren."

Gerd Werner (SPD) zog nach der Diskussion mit Ecker die Bilanz: "Wir wissen jetzt, dass wir keinen Rechtsanspruch auf Rückkehr in den EVS haben. Und wir wissen, dass wir bis zum 31. März Zeit haben, es uns zu überlegen. Also war unser Antrag auf Einberufung einer Dringlichkeitssitzung in Ordnung." dg

Hintergrund

Eine Dringlichkeitssitzung des Gemeinderates muss einberufen werden, wenn sie von einer Fraktion verlangt wird.

Vor Eintritt in die Tagesordnung der Heusweiler Gemeinderatssitzung ließ Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU) in einem Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen, ob eine Dringlichkeit gegeben sei. Die SPD sagte ja. CDU, FDP, NÖL und Grüne verneinten mehrheitlich die Dringlichkeit. Die Linke enthielt sich. Redelberger warf der SPD deshalb vor: "Der Antrag der SPD ist eine Zumutung gegenüber der Verwaltung, den anderen Ratsfraktionen und vor allem gegenüber den Bürgern der Gemeinde als Steuerzahler, weil hier rund 1000 Euro ausgegeben werden für eine Sitzung mit einem einzigen Thema, welches auch in der nächsten Ratssitzung problemlos hätte mitberaten werden können." Außerdem sagte Redelberger: "Hier geht es doch einzig und allein darum, mir als Bürgermeister eins auszuwischen, so wie es die SPD-Gemeinderatsfraktion schon seit Beginn meiner Amtszeit tut."

Dagegen verwahrte sich die SPD und nannte ihr Verhalten "politisches Geschäft". Außerdem erklärte Gerd Werner, dass die SPD die Sitzungsgelder für diese Sondersitzung an die Verwaltung zurücküberweisen wird. dg

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