KDI-Geschäftsführer muss zahlen

Sulzbach. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro ist jetzt das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Karl-Heinz Christmann, Geschäftsführer der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft (KDI) in Sulzbach, vorläufig eingestellt worden. Das erklärte gestern auf SZ-Anfrage Thomas Reinhardt, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Sulzbach. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro ist jetzt das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Karl-Heinz Christmann, Geschäftsführer der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft (KDI) in Sulzbach, vorläufig eingestellt worden.Das erklärte gestern auf SZ-Anfrage Thomas Reinhardt, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Damit endet ein Verfahren, das sich rund eineinhalb Jahre hingezogen hat. "Umfangreiche Ermittlungen", so Staatsanwalt Reinhardt, würden dem jetzigen Ergebnis zugrunde liegen. Es war Anfang November 2009, als Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Büroräume der städtischen Gesellschaft KDI in der Sulzbachtalstraße aufsuchten.

Den anfänglichen Ermittlungen lag ein anonymes Schreiben zugrunde, das bereits im Sulzbacher Bürgermeister-Wahlkampf aufgetaucht war (SZ vom 6. November 2009). Christmann war damals SPD-Kandidat, scheiterte aber letztlich in der Stichwahl am 11. Oktober am CDU-Kandidaten Michael Adam, dem jetzigen Sulzbacher Bürgermeister.

In dem Schreiben von Unbekannt wurde behauptet, Christmann (Foto: Peter Diersch) nutze ein Dienstfahrzeug für private Zwecke und rechne Fahrten eines Privatfahrzeugs dienstlich ab. Laut Staatsanwaltschaft stand dabei ein dreistelliger Eurobetrag im Raum, ohne diesen näher zu beziffern. Im Umfeld der KDI wurde indessen die Vermutung geäußert, dass hier ein politischer Schlagabtausch im Gange und dazu jedes Mittel recht sei. Beweisen konnte dies jedoch bis heute niemand.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft greift bei der vorläufigen Einstellung des Verfahrens der Paragraf 153 a der Strafprozessordnung. Demnach kann, bei einem relativ geringen Schuldvorwurf, eine Geldbuße verhängt werden, und nicht etwa eine Strafe. Karl-Heinz Christmann erklärte am Montag auf Anfrage, dass die Anwürfe gegen ihn "politisch motiviert" gewesen seien: "Ohne dass ich mir persönlich etwas vorzuwerfen habe, hat die Anzeige von Unbekannt nur einen Zweck gehabt: Mich politisch zu diffamieren." Der Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße über 2000 Euro werde er nachkommen. Und damit wäre die Sache ausgestanden, weil für die Staatsanwaltschaft ein für allemal erledigt.

Bürgermeister Michael Adam, der Aufsichtsratsvorsitzende der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft, erklärte gestern auf Anfrage, er sei "froh, dass jetzt eine Klärung eintritt. Und damit hoffentlich ein Ende des Verfahrens". Für ihn sei die Sache somit erledigt. mh