Kahlschlag im Solarpark Kastel

Kastel. Auf dem 1,3 Hektar großen Gelände innerhalb des Solarparks Kastel hat eine mit Rodungsarbeiten und Rückschnitten beauftragte Firma auf einer Teilfläche einen Kahlschlag hinterlassen. Ende Februar schlug der Kasteler Ortsvorsteher Magnus Jung (SPD) Alarm und benachrichtigte die Gemeindeverwaltung in Nonnweiler

 Die Böschung am Kasteler Solarpark an der L 147. Fotos: Faber

Die Böschung am Kasteler Solarpark an der L 147. Fotos: Faber

 Auf einer grob geschätzten Fläche von 6000 Quadratmetern wurde im Kasteler Solarpark beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern zu viel Bewuchs entfernt.

Auf einer grob geschätzten Fläche von 6000 Quadratmetern wurde im Kasteler Solarpark beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern zu viel Bewuchs entfernt.

Kastel. Auf dem 1,3 Hektar großen Gelände innerhalb des Solarparks Kastel hat eine mit Rodungsarbeiten und Rückschnitten beauftragte Firma auf einer Teilfläche einen Kahlschlag hinterlassen. Ende Februar schlug der Kasteler Ortsvorsteher Magnus Jung (SPD) Alarm und benachrichtigte die Gemeindeverwaltung in Nonnweiler. Hinter dem Zaun des Solarparks entlang der Landesstraße 147 zwischen Kastel und dem Kreisel Gomms Mühle waren zu seinem Entsetzen auf dem Böschungsstreifen die Bäume gefällt worden. "Meine Befürchtungen sind eingetreten, jetzt hat sich der Schaden eingestellt. Bei der ganzen Vorgeschichte fühlen sich die Kasteler Bürger total getäuscht", sagte Jung, der sich über den Vorgang verärgert zeigte. Seinerzeit gab es bei Errichtung des Solarparks Proteste der Kasteler Bürger gegen eine mögliche Rodung der Fläche unterhalb der Autobahn 1. Der Bebauungsplan wurde dementsprechend ausgestattet und darin festgelegt, wo punktuelle Rückschnitte erlaubt sind und welche Gehölzen und Bäume überhaupt entfernt, oder gefällt werden dürfen. Beim Lokaltermin mit der Nonnweiler Gemeinde, dem luxemburgischen Unternehmer und der im Landkreis St. Wendel dafür zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde (UBA) wurde jedoch festgestellt, dass man sich bei den Arbeiten nicht an die Vorgaben gehalten hatte. Der Böschungsstreifen unterhalb der Autobahn ist im Bebauungsplan in zwei Teilabschnitte halbiert worden. Im oberen Teil sind keine Rückschnitte von Hecken, Sträuchern oder anderen Gehölzstrukturen zulässig. Im unteren Teil des Grünstreifens sind Rückschnitte, um eine Verschattung der Solarmodule zu verhindern, zulässig. "Nur deshalb ist dort ein punktueller Rückschnitt von Gehölzen erlaubt", bestätigte der Hauptamtsleiter der Gemeinde Nonnweiler, Michael Borré, auf SZ-Nachfrage. Von kompletten Baumfällarbeiten, so kritisierte Jung, wie an der Böschung entlang der L 147 sei nie die Rede gewesen. An der Böschung sind die Bäume gefällt worden, nur ein kahler Hang mit Baumstümpfen ist zurückgeblieben. "Hier ist ein Schaden eingetreten, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss", forderte der Ortsvorsteher. Laut dem Bebauungsplan sind entlang der Landstraße im Böschungsbereich die Gehölzstrukturen zu erhalten. "Nach erster grober Schätzung wurde im Solarpark auf einer Fläche von rund 6000 Quadratmetern zu viel weggemacht", teilte der Landkreis auf SZ-Anfrage mit. Dabei liege ein nachgewiesener Verstoß gegen den Bebauungsplan vor, der Sanktionen nach sich ziehen werde. "Den Schaden trägt die beauftragte Firma. Die einzelnen abgeholzten Baumarten müssen wieder aufgeforstet werden", hieß es aus dem Landratsamt. Ob auf die Firma noch ein zusätzliches Bußgeld zukommt, steht noch nicht fest.

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