Unschuldig im Gefängnis Justizopfer Kuß muss noch länger auf Schmerzensgeld warten

Saarbrücken/Marpingen · Im Fall des Marpinger Justizopfers Norbert Kuß (74), der nach einem Gutachten einer Gerichtspsychiaterin 683 Tage unschuldig im Gefängnis saß, ist erst Ende des Jahres mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu rechnen. Das Oberlandesgericht des Saarlandes hatte ihm 60 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

 Norbert Kuß mit Ehefrau Rita Kuaü (l.) und Anwältin Daniela Lordt.

Norbert Kuß mit Ehefrau Rita Kuaü (l.) und Anwältin Daniela Lordt.

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Justizopfer Norbert Kuß (74) muss sich weiter in Geduld üben. Seine Rechtsanwältin Daniela Lordt, die ihn im Schmerzensgeldprozess gegen eine Homburger Gerichtspsychologin vertritt, erfuhr jetzt aus Karlsruhe, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde erst Ende des Jahres zu erwarten sei. Ursprünglich hatte der BGH im März informiert, dass er frühestens am 24. Mai über die Beschwerde beraten werde. Hintergrund der Verzögerung ist jetzt angeblich, dass ein Schriftsatz eines beim BGH zugelassenen Anwaltes erst Ende April eingereicht wurde.

Familienvater Kuß war 2004 von einer Strafkammer des Landgerichts zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er angeblich eine Pflegetochter missbraucht haben soll. Er selbst beteuerte stets seine Unschuld. Die Verurteilung basierte auf einem Gutachten der Gerichtspsychologin, die die Aussagen des Mädchens damals als „erlebnisorientiert“ und glaubhaft eingestuft hatte. Nach einem langen Gang durch die Instanzen und einem Wiederaufnahmeverfahren wurde der Schuldspruch gegen Kuß, der 683 Tage im Gefängnis saß, schließlich aufgehoben. Der pensionierte Bundeswehrbeamte stand im Laufe des Verfahrens wiederholt mit seiner Familie vor dem Ruin. Vor Zivilgerichten kämpfte Kuß über Jahre um Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er klagte gegen die Gutachterin. Im November 2017 hat das saarländische Oberlandesgericht (OLG) nach aufwändiger Beweisaufnahme und einem Obergutachten des anerkannten Glaubhaftigkeitsexperten Professor Max Steller (Berlin) dem Justizopfer 60 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Revision gegen ihr Urteil haben die OLG-Richter ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen wehrt sich die Gutachterin mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde, angeblich auf Drängen ihrer Haftpflichtversicherung. Für Justizopfer Kuß heißt es jetzt weiter warten. Er wird im Juli 75 Jahre alt.

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