Nachgehakt Diese Saarbrücker Gerichtskammern warten seit vier Jahren auf ihren ersten Fall

Serie | Saarbrücken · Seit 2019 ist die Saar-Justiz zweisprachig. Zumindest in der Theorie, denn vor den französischsprachigen Kammern wurde seitdem noch kein einziger Fall verhandelt.

 Seit 2019 können vor dem Saarbrücker Landgericht auch Sachverhalte auf Französisch verhandelt werden.

Seit 2019 können vor dem Saarbrücker Landgericht auch Sachverhalte auf Französisch verhandelt werden.

Foto: dpa/Soeren Stache

Bürger, die an der Grenze wohnen, überqueren sie im Alltag öfter. Zum Arbeiten, zum Einkaufen oder um Freunde zu besuchen. Und so verhält es sich auch für Betriebe, die Kunden im Nachbarland akquirieren oder Kooperation mit anderen Unternehmen dort eingehen möchten. Hakt es aber in einer Geschäftsbeziehung, landet man schnell vor Gericht und das kann in einem fremden Land durchaus abschreckend wirken. Um in diesem Zusammenhang Hürden abzubauen und französische Unternehmen, die mit einer Niederlassung in Deutschland liebäugeln, zu ermutigen ins Saarland zu kommen, wurde 2019 beim Saarbrücker Landgericht eine französischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet, die für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen zuständig ist. „Zuständig ist beim Landgericht die Kammer für Handelssachen IV für erstinstanzliche Handelssachen, soweit der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist und die Parteien bis zum Ablauf der Klageerwiderungsfrist übereinstimmend erklären, dass sie die mündliche Verhandlung in französischer Sprache führen wollen und auf einen Dolmetscher verzichten“, bestätigt Dennis Zahedi, Sprecher des Saar-Justizministeriums.