Kaum auf freiem Fuß wieder straffällig Haftbefehl: Junger Intensivtäter ging sogar auf eigene Mutter los

Saarbrücken · von Michael Jungmann

 Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Blaulicht an einem Polizeiauto. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und im Jugendgefängnis ist der junge Mann bestens bekannt. Sein Ruf eilt ihm voraus, heißt es in Justizkreisen. Der 19-Jährige Saarbrücker, der offiziell keinen festen Wohnsitz hat und angeblich keiner geregelten Arbeit nachgeht, gilt zweifelsfrei als so genannter Intensivtäter. Der gebürtige Saarbrücker K. hat in seinen jungen Jahren bereits einiges auf dem Kerbholz: Körperverletzung, Drogendelikte, massive Beleidigungen, Widerstand gegen Polizeibeamte und Bedrohung. Nach Informationen unserer Zeitung sind bislang schon acht Vorstrafen und 38 Verfahren registriert. Er geriet schon als Kind auf die schiefe Bahn. Acht Delikte fielen in die Zeit, da er noch keine 14 Jahre alt, also nicht strafmündig, war.

Seit dem Heiligen Abend sitzt K. mal wieder hinter Gittern. Beamte der Polizeiinspektion in Alt-Saarbrücken griffen ihn im Umfeld der Wohnung seiner Mutter auf und präsentierten ihm einen Haftbefehl, den ein Ermittlungsrichter bereits Mitte November 2017 gegen den Saarbrücker wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen hatte. Eine Serie von weiteren Straftaten wird ihm darin nach SZ-Informationen vorgehalten. Diese Taten ereigneten sich  nach Unterlagen, die der SZ vorliegen, im Zeitraum ab Februar 2017. Damals wurde K. aus der Jugendstrafanstalt in Ottweiler nach verbüßter Haft entlassen.

Am Tag vor seiner Entlassung stand er noch vor einem Saarbrücker Jugendrichter. Dabei ging es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Der Richter war offenbar sehr milde gestimmt. Sein Urteil: sechs Monate Jugendstrafe zur Bewährung. Der 19-Jährige kam also auf freien Fuß. Und er wurde prompt wieder straffällig. Hier nur einige Beispiele: Im Juni warf er seine eigene Mutter zu Boden und trat ihr mit einem Fuß ins Gesicht. Die Frau erlitt eine Platzwunde. Eine alarmierte Polizistin beleidigte er als „Bullenweib“ und erklärte ihr, er lasse sich von einem Weib nichts sagen. Einen anderen Beamten soll er bei späterer Gelegenheit beleidigt („Hurensohn“) und bedroht haben („Ich stech dich ab!“). Wenige Tage später schlug, trat und spuckte er auf Beamte ein, die wegen einer Auseinandersetzung mit einem Passanten gerufen worden waren. Selbst Rettungskräfte, die ihn in eine psychiatrische Klinik bringen sollten, beleidigte er übel.

Demnächst wird K. unter anderem wegen dieser Fälle wieder vor dem Saarbrücker Jugendschöffengericht stehen. Die Staatsanwaltschaft hat bereits im November Anklage erhoben. Ihn erwartet eine mehrjährige Jugendstrafe. Dann müssen die Richter voraussichtlich auch entscheiden, ob der 19-Jährige eine Gefahr für sich und die Allgemeinheit darstellt und er deshalb vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

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