Veraltet? Der Kampf im Saarland gegen das Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen

Saarbrücken · Von Gesetzes wegen keine ausgelassene Party zu Karfreitag, Allerheiligen und Co.: Das hält der Saar-Chef der FDP-Jugend, Julien François Simons, für überholt.

 Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen: Der FDP-Nachwuchs hält dies für überholt. (Symbolbild)

Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen: Der FDP-Nachwuchs hält dies für überholt. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Franziska Kraufmann

Es ist nicht das erste Mal, dass die Jungliberalen (Julis) im Saarland das Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen in Frage stellen. So jetzt auch wieder im Nachklapp zu Allerheiligen und im Vorfeld weiterer Feste im November, die eher mit Trauer in Verbindung stehen. An diesen Tagen duldet der Staat keine Veranstaltungen, auf denen ausgelassen geschwoft wird. Zuletzt hatte die FDP-Nachwuchsorganisation an Karfreitag diese Regel kritisiert und bezeichnet sie abermals als Eingriff in die Freiheit jedes Einzelnen. Und wie zuvor werde das Anliegen seitens der politischen Entscheider „aus Tradition ignoriert“. Dabei sieht Simons den Auslöser dafür, am Verbot festzuhalten, in ideologischen Gründen.

Gesetzliche Überarbeitung mehr als überfällig?

 Julien François Simons, Vorsitzender der Saar-Julis.

Julien François Simons, Vorsitzender der Saar-Julis.

Foto: Jan Jakob Langer

Er sieht hingegen die Überarbeitung „mehr als überfällig“. Dabei gehe es den Jungpolitikern „nicht darum, christliche Traditionen zu kritisieren“. Doch die Menschen sollten selbst entscheiden können, ob sie an diesen Tagen auf Tanzen verzichten.

Saar-Regierung gefordert

Indes lässt er den Vorwurf an die Julis nicht gelten, sie wollten „die christliche Tradition abschaffen“. Simons: „Unser Anliegen ist es, allen eine echte Entscheidung zu ermöglichen.“ Auch das sei ein Zeichen für Unvoreingenommenheit und Weltoffenheit. In diesem Zusammenhang fordert Simons die Saar-Regierung auf, das gesetzlich verankerte Tanzverbot abzuschaffen.

Dann darf nicht getanzt werden

Bislang sind demnach Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, verboten. Außerdem: Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, jeweils ab 4 Uhr; Allerseelen bis 18 Uhr, Buß- und Bettag von 4 bis 18 Uhr, Heiliger Abend, 14 bis 24 Uhr (Stand: 2015).

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