Jugendamt muss Fehler einräumen

Saarbrücken. Im Fall der Mutter und ihres zweijährigen Sohnes, die im Juli 2011 tot in ihrer Wohnung in Saarbrücken-Burbach gefunden wurden, hat das Jugendamt des Regionalverbandes gestern Fehler einräumen müssen

Saarbrücken. Im Fall der Mutter und ihres zweijährigen Sohnes, die im Juli 2011 tot in ihrer Wohnung in Saarbrücken-Burbach gefunden wurden, hat das Jugendamt des Regionalverbandes gestern Fehler einräumen müssen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat den Fall im Auftrag des Regionalverbandes untersucht und festgestellt, dass das Amt das Familiengericht einschalten wollte, den Brief aber wochenlang nicht abgeschickt habe. Das Schreiben sei erst am 7. Juli beim Familiengericht eingegangen, sagte der Gutachter Thomas Meysen. Kurz darauf fanden Polizei und Feuerwehr die bereits stark verwesten Leichen. Die Todesursache konnte nicht mehr geklärt werden.Meysen gibt dem Jugendamt aber keine Schuld am Tod von Mutter und Kind. Im Mai habe das Jugendamt beim Klingeln an der Haustür mit Unterstützung der Polizei das Kind kurz gesehen. "Das Kind sah gut genährt und gut gekleidet aus", meinte Meysen. Einen akuten Handlungsbedarf habe es also nicht gegeben. Die Mutter habe aber jeden Kontakt mit Jugend- und Gesundheitsamt abgelehnt. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) räumte ein: "Einer Kollegin ist ein Fehler unterlaufen. Das hätte nicht passieren dürfen." Hat die Kontrolle im Jugendamt versagt? Amtsleiterin Uschi Biedenkopf erklärte: "Es gibt Kontrollmechanismen, die haben aber nicht gegriffen." Der Gutachter nahm das Jugendamt in Schutz. Er habe keine Ansatzpunkte bei der Aktenanalyse gefunden, dass das Jugendamt den Tod hätte verhindern können. Die Fälle müssten aber zügiger im Amt bearbeitet werden, sagte Meysen. sm

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