Jugend helfen, nicht einsperren
Saarbrücken. Darf die Jugendhilfe für einige Zeit die Freiheit von Jugendlichen einschränken? Diese Frage beschäftigt den Landes-Jugendhilfeausschuss. Anlass ist die Idee der Arbeiterwohlfahrt (Awo), in Kleinblittersdorf eine therapeutische Wohngruppe für Mädchen einzurichten, die unter dem Borderline-Syndrom leiden
Saarbrücken. Darf die Jugendhilfe für einige Zeit die Freiheit von Jugendlichen einschränken? Diese Frage beschäftigt den Landes-Jugendhilfeausschuss. Anlass ist die Idee der Arbeiterwohlfahrt (Awo), in Kleinblittersdorf eine therapeutische Wohngruppe für Mädchen einzurichten, die unter dem Borderline-Syndrom leiden. Es gehe nicht darum, Jugendliche unter Druck zu setzen, sagte Birgit Luhmann, pädagogische Leiterin bei der Awo, sondern im Ernstfall diese Mädchen zu schützen. Marliese Blum vom Landesjugendamt betonte: "Die Freiheitsbeschränkung darf nur die letzte Maßnahme sein." Voraussetzung dafür sei unter anderem eine Anordnung des Familiengerichts. Für die Wohngruppe braucht die Awo eine Betriebserlaubnis des Amts. sm