Jongleur-Künste hier, Planen dort

Planungshoheit und Finanzhoheit sind die vornehmsten kommunalen Rechte. Genauer: Rechte der gewählten Bürgervertreter.

Ohne ausdrückliche Zustimmung des Stadt- oder Gemeinderates darf eine Verwaltung kein Geld ausgeben, Punkt. Planungs- und Finanzhoheit darf man getrost als Herzstück parlamentarischer Demokratie in den Kommunen bezeichnen.

Aber je knapper das Geld in den kommunalen Kassen wird, desto weniger können die Räte ihre Befugnisse nutzen. Erstens, weil ihre Verfügungsmasse ohnehin nicht mehr zum Gestalten reicht. Zweitens, weil die Bedingungen, an die Zuschussgeber ihre Zahlungen knüpfen, eingreifen in die Kompetenzen der Stadt-Parlamentarier.

Nehmen wir mal an, der Rat habe entschieden, der Neugestaltung eines Platzes allererste Priorität einzuräumen. Zur Summe X, die der Rat bewilligt hat, kommen Zuschüsse aus anderen öffentlichen Kassen, ohne die kommunales Bauen kaum mehr geht. Aber die Zuschüsse gibt es nur bis zum Termin Y. Und ob der Platz bis dahin fertig wird, hat die Kommune nicht in der Hand - denn ehe sie bauen kann, muss ein privates Großprojekt beendet sein, bei dem noch nicht mal klar ist, ob es je beginnt.

So sieht es derzeit aus im Umfeld des geplanten City-Centers. Umumgänglich, dass Völklingens Verwaltung nachdenkt übers "Umschichten" und "Umwidmen" der Zuschüsse für den Platz vorm Alten Rathaus; mit solchen Jongleur-Künsten lässt sich zugesagtes Extrageld ja doch noch für die Stadt nutzen.

Aber der kommunalpolitischen Kultur tut das nicht gut. Und langfristige, nachhaltige Stadtplanung sieht anders aus.

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