Flüchtlinge Jobcenter verlangen von Bürgen 312 000 Euro

Saarbrücken/Berlin · Jobcenter im Saarland verlangen von Flüchtlingshelfern, die Bürgschaften für Kriegsflüchtlinge übernommen haben, rund 312 000 Euro zurück. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Bislang wurden 17 Erstattungsbescheide erlassen. Sie fielen vor allem im Jobcenter des Regionalverbands Saarbrücken an, das 14 Bescheide mit einer Gesamtforderung von 305 000 Euro ausstellte. Die Flüchtlingsbürgen hatten sich verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge nach deren Einreise nach Deutschland aufzukommen.

Bundesweit fordern Jobcenter von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurück. Demnach haben Jobcenter rund 2500 Bescheide an Personen oder Initiativen verschickt. Die Forderungen werden allerdings derzeit nicht eingetrieben, bis zu einer Klärung des Streits gilt eine sogenannte „befristete Niederschlagung“. Der Bund hat nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung Bereitschaft signalisiert, zur Entlastung der Bürgen einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln.

Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht. Denn die Geltungsdauer solcher Bürgschaften war damals ungeklärt: Während Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgingen, galt die Verpflichtung nach Ansicht der Bundesregierung auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für „Altfälle“ auf drei Jahre reduziert wurde.

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