Anfechtungen zurückgewiesen Jetzt offiziell: Landtagswahl vom 26. März 2017 ist gültig

Saarbrücken · (kir) Der Landtag hat gestern mit den Stimmen aller Abgeordneten die Anfechtungen der Landtagswahl vom 26. März verworfen und die Abstimmung somit für gültig erklärt. Zuvor waren die acht Anfechtungen im Wahlprüfungsausschuss geprüft worden. Der Ausschuss betrachtete sieben Anfechtungen als unzulässig und die achte als unbegründet, wie die Ausschussvorsitzende Elke Eder-Hippler (SPD) sagte. Zum Teil gingen die Anfechtungen nicht frist- und formgerecht ein, zum Teil waren die Anfechtenden dazu nicht berechtigt.

(kir) Der Landtag hat gestern mit den Stimmen aller Abgeordneten die Anfechtungen der Landtagswahl vom 26. März verworfen und die Abstimmung somit für gültig erklärt. Zuvor waren die acht Anfechtungen im Wahlprüfungsausschuss geprüft worden. Der Ausschuss betrachtete sieben Anfechtungen als unzulässig und die achte als unbegründet, wie die Ausschussvorsitzende Elke Eder-Hippler (SPD) sagte. Zum Teil gingen die Anfechtungen nicht frist- und formgerecht ein, zum Teil waren die Anfechtenden dazu nicht berechtigt.

In einem Fall legte ein Saarbrücker auf 80 Seiten dar, dass angeblich Satellitenradar eingesetzt würde, um ganze Bevölkerungsgruppen zu kontrollieren. Der Staat könne nicht beweisen, dass die Wahl nicht durch moderne technische Systeme gestört worden sei. Allerdings, so der Ausschuss, gebe es keine konkreten Anhaltspunkte für diesen Verdacht.

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