Bundestagswahl Jetzt offiziell: Erste Wahlliste der AfD war gesetzeswidrig

Saarbrücken · (kir) Die saarländische AfD muss ihre bei der Landeswahlleiterin eingereichte Landesliste für die Bundestagswahl am 24. September zurückziehen. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht und bestätigte damit im Wesentlichen eine Eilentscheidung des Landgerichts vom 1. Juni.

Dass die Berufung des Landesvorstandes keine Aussicht auf Erfolg haben würde, hatte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche angedeutet. Die Richter erklärten die Aufstellung der Landesliste am 2. April für gesetzeswidrig, weil die Zusammensetzung des Landesparteitags nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprochen habe. Den Antrag dazu hatte der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes St. Wendel, Edgar Huber, gestellt.

Damit ist nun endgültig klar, dass Christian Wirth Spitzenkandidat der AfD ist. Der Jurist wurde bei der Wiederholung der Listenaufstellung am 2. Juli gewählt. Er setzte sich gegen Michel Dörr durch, der bei der ersten Wahl noch gesiegt hatte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort