Jagdgesellschaft wehrt sich „Wir schießen nicht auf streng geschützte Vögel“

Waldwisse/Nalbach · Lothringische Jagdgesellschaft „La sapinière“ („Der Tannenwald“) wehrt sich gegen Vorwürfe von saarländischen Naturschützern.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/Patrick Pleul

Die Jagdgesellschaft „La sapinière“ aus dem lothringischen Waldwisse geht gegen den Vorwurf von saarländischen Naturschützern an, auf Rotmilane und Silberreiher im Grenzgebiet zu Biringen geschossen zu haben. „Wir wehren uns entschieden gegen diesen Generalverdacht. Wir schießen ganz sicher nicht auf diese streng geschützten Vögel und haben das auch in der Vergangenheit nie getan“, erklärte Bernhard Urnau aus Nalbach gestern gegenüber unserer Zeitung.

Urnau, seit 25 Jahren Jäger, spricht für insgesamt zehn Jäger im Zusammenschluss „La sapinière“, darunter sechs Franzosen und vier Saarländer. Jeder dieser Jäger wisse genau, dass diese Tiere unter Naturschutz stehen und es auch nach französischem Recht verboten ist, auf sie zu zielen. „Wir schießen aus Respekt nicht auf Singvögel, obwohl das ja nach französischem Recht in Lothringen erlaubt ist“, sagt er und betont, dass das Verhältnis zur Gemeinde Waldwisse, dem Verpächter des Geländes, sehr gut sei. Urnau: „Wir möchten nicht, dass solche Vorkommnisse die Freundschaft gefährden.“

Es existierten zwei Jagdreviere im Bereich Waldwisse – das Jagdrevier 1, das „La sapinière“ gepachtet hat, und das Jagdrevier 2, gepachtet von einer anderen Jagdgesellschaft und im Gegensatz zu Jagdrevier 1 unmittelbar an der Grenze gelegen. Medienberichten zufolge standen die Jäger des Jagdreviers 2 bereits in der Vergangenheit wegen ihrer Jagd-Gepflogenheiten in der Kritik. Die SZ hat gestern versucht, die Jäger mit den Vorwürfen zu konfrontieren, konnte aber keinen Ansprechpartner erreichen. „Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Jäger wissentlich gegen das französische Gesetz verstoßen“, sagt Urnau. Denn die französische Jagdpolizei führe regelmäßig strenge Kontrollen durch und bei Verstößen drohten der Entzug des Jagdscheins und Geldstrafen von bis zu 10 000 Euro.

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