Jäger vorerst ohne Jagdschein

Saarlouis · Der Unternehmer scheiterte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Ein ehemaliger Jäger aus dem Saarpfalz-Kreis ist gestern mit dem Versuch gescheitert, seinen eingezogenen Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis wiederzuerlangen. Der Jäger, ein Unternehmer, dem neun Waffen gehören, war nach Angaben des Verwaltungsrichters Bernhard Graus wegen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Strafe verurteilt worden, die weit über 60 Tagessätzen lag. Daher fehle dem Jäger die gesetzlich erforderliche Zuverlässigkeit, um Waffen zu führen und zu jagen. Das hatte bereits die Untere Waffen- und Jagdbehörde des Saarpfalz-Kreises festgestellt und dem Waidmann Jagd- und Waffenschein abgenommen.

Wolfgang Knerr, der Zweibrücker Rechtsanwalt des Klägers aus dem Saarpfalz-Kreis, gab Verwaltungsrichter Graus zu verstehen, dass sein Mandant zwischenzeitlich erkrankt sei. Insofern stehe es in den Sternen, ob er wieder auf die Jagd gehen könne. Nach der Belehrung durch Richter Graus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, nahm Knerr diese zurück. Richter Graus sagte jedoch, der Jäger könne im September 2018 erneut einen Jagdschein beantragen, dann sei die gesetzliche Frist nach dem Betrugsurteil verstrichen.

Landesjägermeister Josef Schneider sagte der SZ auf Anfrage: "Wir wollen solche Leute nicht in den Reihen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes haben." Beim Entzug des Jagdscheins sei die Jägervereinigung vom Kreis mit angehört worden. In dem Fall eines Jägers, der unlängst ein zahmes Hängebauchschwein auf dem Wintringer Hof in Kleinblittersdorf erschoss, weil er es angeblich mit einer Wildsau verwechselt hatte, laufe das Verfahren zum Entzug des Jagdscheins noch, sagte Schneider.

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