Jäger sehen durch Lärm Gefahr für das Wild"Kompromisse müssen tragfähig sein"

Lebach. In den vergangenen drei Jahren haben sich in Lebach 19 Unfälle mit Wild ereignet, in Rümmelbach waren es zehn. Diese Zahlen sprechen für sich, meinen die Jäger, die in diesem Bereich für die Hege und Pflege des Wildes verantwortlich sind. Für diese Unfälle machen sie teilweise die motorisierten Gleitschirmflieger verantwortlich. "Das Wild wird in seiner Ruhe gestört

Lebach. In den vergangenen drei Jahren haben sich in Lebach 19 Unfälle mit Wild ereignet, in Rümmelbach waren es zehn. Diese Zahlen sprechen für sich, meinen die Jäger, die in diesem Bereich für die Hege und Pflege des Wildes verantwortlich sind. Für diese Unfälle machen sie teilweise die motorisierten Gleitschirmflieger verantwortlich. "Das Wild wird in seiner Ruhe gestört. Es läuft weg, wenn es die Gleitschirmflieger hört oder deren Schatten über sich sieht", meint Günter Hoffmann, Revierpächter in Rümmelbach. Zusammen mit Kreisjägermeister Jürgen Schmitt, Wolfgang Kuhn, Robert Raber, Jagdrevier Lebach II, und Josef Klaumann aus Eidenborn erläuterte er der Saarbrücker Zeitung die Sorgen und Probleme der Jäger in Zusammenhang mit dem Gleitschirmfliegen. Gleichzeitig nahmen die Jäger in dem Gespräch auch Stellung zum Bericht über die Gleitschirmflieger in unserer Zeitung.Das Wild könne sich an die Geräusche, die von den Motoren der Gleitschirmflieger kommen, nicht gewöhnen, wie die Gleitschirmflieger glauben, ist sich Hoffmann sicher. Die Mountainbiker, die Reiter und Wanderer würden sich im Bereich von Tanneck auf den ausgewiesenen Wegen bewegen. Doch die Gleitschirmflieger starten zu jeder Tageszeit und fliegen überall hin. Auch fragt sich Hoffmann, wo denn das Privatleben für die Bevölkerung bleibe. Von Kompromisslosigkeit, wie es die Gleiterschirmflieger den Jägern vorwerfen, könne nicht gesprochen werden, denn einen Kompromiss könne es nicht geben, denn das "Wohl des Wildes" habe Vorrang. Auch sei es falsch, dass es einen Pächterwechsel gegeben habe, wie die Gleitschirmflieger behaupteten. Seit 1997 habe sich nicht geändert.

Um ihre Argumente zu untermauern, ging Kreisjägermeister Schmitt auf die Geschichte der Gleitschirmflieger ein. Er ist Jagdpächter in Eidenborn, Josef Klaumann hat Ackerland verpachtet, das zum Revier gehört. Angefangen habe alles mit Übungsversuchen. Das habe niemanden gestört, erklärt Schmitt. Doch nach ein paar Wochen seien immer mehr hinzugekommen. Die Übungsflüge dehnten sich aus, die Gleitschirmflieger landeten des Öfteren in bewirtschafteten Flächen. Als dann noch motorisierte Gleitschirmflieger hinzukamen, sei es zu Querelen mit der Bevölkerung gekommen. "Sie haben das Gras verfahren, Müll hinterlassen", sagt Klaumann. An manchen Tagen standen 20 Autos dort. Die Situation sei eskaliert. Schmitt: "Wir haben ein Verbotsschild aufgestellt, dann war Schluss." Von dort wären die Gleitschirmflieger Richtung Landsweiler gezogen. Doch auch von dort, oberhalb der Fischerhütte Richtung Schießanlage, seien sie vertrieben worden, weil sie in bewirtschafteten Flächen gelandet seien. Seit 2007 sind sie in Lebach. Die Genehmigung für die Gleitschirmflieger läuft Ende Juli aus. Herr Raber, was spricht für den Widerstand gegen das motorisierte Gleitschirmfliegen?

Robert Raber: Fluglärm und der Schattenwurf der Fluggeräte schrecken das Wild auf und verursachen erheblich mehr Fluchten. Die Fluchtstrecken bedeuten eine hohe Belastung für das Wild und stellen eine höhere Unfallgefahr für den Verkehr dar. In den betroffenen Revieren Lebach II und Niedersaubach beträgt der Anteil von Unfallwild am Gesamtabschuss etwa 25 Prozent. Die Behauptung, das Wild hätte sich an die Flieger gewöhnt, ist unsinnig. Es gibt keinen Hinweis, dass sich Tiere oder auch Menschen an Fluglärm gewöhnen, das Gegenteil ist der Fall. Unser Widerstand begründet sich im Schutz der Natur- und Tierwelt, zu dem die Jäger auch nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet sind.

Warum sind Sie nicht kompromissbereit?

Raber: Kompromisse müssen tragfähig sein. Die Vorschläge der Flieger bedeuten lediglich eine Verlagerung von Lärm und Naturbelastung von Lebach in andere Ortsteile und Gemeinden. Dieses St.-Florians-Prinzip kann keine Basis für einen Kompromiss sein, zumal den Fliegern in allen Ortsteilen, in denen sie früher starten und landen durften, die Erlaubnis wieder entzogen wurde.

Sehen Sie weitere Belästigungen, die über das jagdliche Interesse hinausgehen?

Raber: Neben der Lärmbelästigung, die für uns und viele Bürger eine erhebliche Belastung darstellt, wundern wir uns über die Toleranz der Behörden zur Gestaltung des Startplatzes. In der freien Natur abgestellte, teilverrottet und abgemeldete Wohnwagen werden seit Jahren nicht beanstandet.

Warum kritisieren Sie auch das Genehmigungsverfahren?

Raber: Die Bevölkerung, Stadtrat, Naturschutzbehörde und Naturschutzverbände und andere Interessengruppen wurden nicht ausreichend in das Verfahren zur Erteilung der Sondergenehmigung für den motorisierten Gleitschirmflug eingebunden. Hier wurden zu Lasten der Allgemeinheit für eine kleine Gruppe Privilegien geschaffen. "Das Wild wird in seiner Ruhe gestört."

Günter Hoffmann, Revierpächter

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