Islamist nach Drohvideos zu Haftstrafe verurteilt

Saarbrücken. Äußerlich ungerührt hat Kevin S. (18) aus Neunkirchen gestern auf seine Verurteilung zu 16 Monaten Jugendstrafe reagiert. Der junge Mann hatte im Oktober 2010 drei Videos als "Deutsche Mudjahiden Botschaft" ins Internet gestellt und Deutschland mit Terroranschlägen gedroht

Saarbrücken. Äußerlich ungerührt hat Kevin S. (18) aus Neunkirchen gestern auf seine Verurteilung zu 16 Monaten Jugendstrafe reagiert. Der junge Mann hatte im Oktober 2010 drei Videos als "Deutsche Mudjahiden Botschaft" ins Internet gestellt und Deutschland mit Terroranschlägen gedroht. Damit wollte der zum Islam konvertierte frühere Christ aus Kamerun sein großes Vorbild Daniel S. aus dem Gefängnis in Saarbrücken freipressen. Der gebürtige Saarländer und Konvertit Daniel S. (25) verbüßt als Mitglied der terroristischen "Sauerland-Gruppe" zwölf Jahre Haft.Er und Kevin S. kannten sich zum Zeitpunkt der Drohvideos nicht. Beide haben aber zwischenzeitlich den selben Verteidiger. Der beantragte jetzt vor dem Schöffengericht für Kevin S. eine Bewährungsstrafe. Diese würde dem Angeklagten und dessen Taten gerecht. Man habe es mit einem jungen Menschen zu tun, dem der innere Kompass gefehlt habe. Darauf habe er den verheerenden Weg in Richtung "Heiliger Krieg" eingeschlagen und sich Vorbilder gesucht wie Daniel S. oder den ebenfalls aus dem Saarland stammenden und wohl in Pakistan getöteten, "deutschen Taliban" Eric B.. So sei Kevin S. zur "tickenden Zeitbombe" geworden. Der Anwalt weiter: Zwischenzeitlich ticke die Bombe aber nicht mehr. Der 18-Jährige wisse nun, dass er sich auf einem falschen Weg befand. Ähnlich argumentierte Kevin S. : Er entschuldigte sich für seine Taten und die Angst, die er damit verursacht habe.

Die Richter folgten am Ende aber nicht der Verteidigung sondern dem Staatsanwalt. Der hatte die Entwicklung des Angeklagten zum radikalen Islamisten nachgezeichnet. Probleme mit dem gewalttätigen Stiefvater aus Deutschland, mit Drogen und ersten Straftaten hätten sein Leben am früheren Wohnsitz im Ruhrgebiet geprägt. Der Angeklagte habe sich in die Religion geflüchtet, dort zu Hause gefühlt. Nach dem Umzug nach Neunkirchen sei er immer radikaler und zuletzt gefährlich geworden. Er habe im Internet Hasspredigten gegen die Ungläubigen und für den Heiligen Krieg in Deutschland gehalten. Er habe sich Anleitungen zum Bombenbau verschafft. Und er habe die Drohvideos ins Internet gestellt. Zu diesem Zeitpunkt habe der 18-Jährige bereits unter strenger Beobachtung der Polizeibehörden gestanden. Und als es zu riskant wurde, sei der Beschuldigte festgenommen worden.

Fazit der Richter: Ohne die Festnahme hätte der Angeklagte wahrscheinlich einen Anschlag verübt. Ob dieses Risiko fortbestehe, sei unklar. Deshalb könne keine Bewährungsstrafe verhängt werden. S. müsse vielmehr im Ottweiler Jugendgefängnis bleiben und mit professioneller Hilfe an sich arbeiten.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter warnte davor, die Akte Kevin S. zu schließen und zur Tagesordnung überzugehen. Dazu sagte Landeschef Michael Rupp, dass man die Risikofaktoren ausschließen müsse, die zu den Taten geführt hätten. In diesen Prozess müssten neben den Justiz- und Sicherheitsbehörden auch Migrantenvereine und "natürlich auch die Familie des Täters" eingebunden werden.

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