Kooperation der Polizei in der Großregion „Kriminelle kennen keine Landesgrenzen“
Saarbrücken · Parlamentarier der Großregion fordern einheitliche Regeln für die polizeiliche Zusammenarbeit.
23.04.2021
, 16:23 Uhr
Bewaffneter Raubüberfall in Saargemünd: Die Täter flüchten mit ihrem Wagen über die Grenze nach Deutschland, dicht dahinter die französische Polizei. Dürfen die Beamten die Verdächtigen weiter auf saarländischem Boden verfolgen und sogar festsetzen? In diesem Fall, ja. Die Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden wird europaweit seit 1995 durch das Schengener Abkommen geregelt. Dazu kommen einige bilaterale Abkommen wie zum Beispiel das Mondorfer Abkommen für das Vorgehen in den deutschen und französischen Grenzregionen. Soweit so gut, zumindest in der Theorie.