Integrationsstelle erhält Zuschuss

Heusweiler. Einstimmig hat der Heusweiler Gemeinderatsausschuss für Schule, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen, dass die KIZ (Köllertaler Integrationsstelle für Zugewanderte) einen Zuschuss in Höhe von 2400 Euro bekommen soll.Wie Bürgermeister Rainer Ziebold sagte, leben derzeit etwa 2500 zugewanderte Menschen im Köllertal

Heusweiler. Einstimmig hat der Heusweiler Gemeinderatsausschuss für Schule, Kultur und Soziales in seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen, dass die KIZ (Köllertaler Integrationsstelle für Zugewanderte) einen Zuschuss in Höhe von 2400 Euro bekommen soll.Wie Bürgermeister Rainer Ziebold sagte, leben derzeit etwa 2500 zugewanderte Menschen im Köllertal. 300 davon sind "vermittlungs- und erwerbsfähige" Frauen, von denen ein Großteil jedoch alleinerziehend und arbeitssuchend ist. Die berufliche Integration dieser Frauen sei ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integration, betonte der Bürgermeister.Erst eine Erwerbstätigkeit ermögliche die finanzielle Selbstständigkeit und damit die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen. Ziebold erwähnte, dass die KIZ seit fünf Jahren Ansprechpartner für Ausländer ist, die an einer Migration interessiert sind. Die Projektkosten der KIZ betragen in diesem Jahr 48 210 Euro. Vom Land erhält die KIZ einen Zuschuss in Höhe von 17 000 Euro, die EU zahlt 24 010 Euro. Der Eigenanteil der KIZ in Höhe von 15 Prozent beläuft sich also auf 7200 Euro. Er wurde bisher immer zu je einem Drittel von den Kommunen Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg übernommen.Deshalb schlug die Verwaltung dem Ausschuss eine Kostenbeteiligung von 2400 Euro vor. Da dieses Geld im Gemeindehaushalt 2010 jedoch nicht veranschlagt ist, hat der einstimmige Beschluss des Ausschusses eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 2400 Euro zur Folge.Die Kämmererin Ursula Mack erklärte allerdings, dass eine Deckung dieser freiwilligen Ausgaben für die Integrationsstelle durch eine Klausel in der Kommunalen Haushaltsverordnung gewährleistet sei. dg

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