Innenministerium schickt Bernhard Strube in den Ruhestand

Saarbrücken. Das Innenministerium hat einen Antrag des Leitenden Polizeidirektors und Sprechers der Landeselterninitiative für Bildung, Bernhard Strube (Foto: SZ), abgelehnt, seine Dienstzeit über das 60. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Wie Innen-Staatssekretär Georg Jungmann (CDU) bestätigte, geht Strube zum Ende des laufenden Monats in den Ruhestand

Saarbrücken. Das Innenministerium hat einen Antrag des Leitenden Polizeidirektors und Sprechers der Landeselterninitiative für Bildung, Bernhard Strube (Foto: SZ), abgelehnt, seine Dienstzeit über das 60. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Wie Innen-Staatssekretär Georg Jungmann (CDU) bestätigte, geht Strube zum Ende des laufenden Monats in den Ruhestand.

Das SPD-Mitglied Strube war bis 1999 als Vizechef der Polizeiabteilung im Innenministerium für Organisationsfragen zuständig. Nach der Wahlniederlage der SPD verlor Strube, den der frühere Innenminister Friedel Läpple (SPD) in seiner Autobiografie als "herausragenden Polizeibeamten" seiner Amtszeit bezeichnete, dieses Schlüsselamt und wurde Referatsleiter Straßenverkehr.

Nachdem Ende 2004 Pläne der CDU-Regierung bekannt geworden waren, ein Drittel der Grundschulen im Land zu schließen, organisierte Strube, der damals dem Förderverein einer Grundschule vorstand, mit anderen Eltern Widerstand dagegen. Er wurde Sprecher der Landeselterninitiative "Rettet die Grundschulen", die sich auch später - als Landeselterninitiative für Bildung - häufig kritisch zur Schulpolitik der Regierung äußerte. 2007 wurde er ins Wirtschaftsministerium abgeordnet, zuletzt ins Umweltressort.

Nach Angaben von Strube hat das Innenministerium in den Jahren 2009 und 2010 - anders als in seinem Fall - "dem Antrag von drei Polizeivollzugsbeamten des höheren Dienstes stattgegeben, die Dienstzeit zu verlängern". Innen-Staatssekretär Georg Jungmann (CDU) verneinte auf SZ-Anfrage hingegen eine Sonderbehandlung Strubes. Nach seiner Darstellung gab es in den Jahren 2009 und 2010 "aus dem gehobenen und höheren Dienst" der Polizei Anträge auf Dienstzeitverlängerung, deren Anzahl sich "im unteren zweistelligen Bereich" bewegt habe. "Einige wurden bewilligt, einige wurden abgelehnt", so Jungmann.

Bei solchen "Einzelfallentscheidungen" sei immer die Frage mit ausschlaggebend, ob "ein Interesse des Dienstherrn an einer Dienstzeitverlängerung" besteht. Bei Strube habe eine "interne Abklärung" ergeben, dass kein solches dienstliches Interesse bestehe, sagte Jungmann. Er verwies darauf, dass bei derartigen Einzelfallprüfungen immer "auch personalstrukturelle Planungen eine Rolle" spielten.

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