In welcher Form es Windkraft gibt, ist noch nicht klar

Mainzweiler. Der Ortsrat Mainzweiler hat am Montagabend der Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Stadt Ottweiler zugestimmt. Allerdings mit der Ergänzung, dass die Mindestabstände zu Einzelgehöften von 400 auf 500 Meter ausgeweitet werden

Mainzweiler. Der Ortsrat Mainzweiler hat am Montagabend der Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) zur Steuerung der Windkraftnutzung in der Stadt Ottweiler zugestimmt. Allerdings mit der Ergänzung, dass die Mindestabstände zu Einzelgehöften von 400 auf 500 Meter ausgeweitet werden. Zuvor hatte Stefan Schmidt vom städtischen Bauamt darüber informiert, dass in der Gemarkung Mainzweiler keine Windkraftanlagen vorgesehen sind. Ursprünglich war nördlich des Faulenberger Hofes eine Freifläche ausgewiesen, die aber nach der Teiländerung des FNP nicht mehr vorgesehen ist. Auf Anfragen der Ortsratsmitglieder stellte Schmidt klar, dass mit der Änderung des FNP zwar Vorranggebiete ausgewiesen werden, dass aber keine Aussage getroffen wird, ob und in welcher Form hier Windkraftanlagen erstellt werden. CDU-Ortsrat Johannes Schmitt sprach sich für eine Abwägung im Bereich des Schafhofes aus, da die Ortslage von Mainzweiler dort durch die ausgewiesene Teilfläche der Kernstadt Ottweiler tangiert wird. Einstimmig beschloss der Ortsrat eine Stellungnahme zu den Planungen der Gemeinde Marpingen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung. Etwas überrascht war Ortsvorsteher Udo Zägel über die Absicht der Nachbarkommune, eine relativ kleine Fläche am Hammersberg als Teilfläche für die Windkraftnutzung auszuweisen. Um zu gewährleisten, dass der Mindestabstand von 500 Metern zu Gehöften eingehalten wird und um zu verhindern, dass in diesem Bereich mehrere einzelne Windkraftanlagen erstellt werden, forderte der Ortsrat Mainzweiler von der Gemeinde Marpingen die Ausweisung einer Konzentrationsfläche. heb