In Kirkel steht die Wahl neuer Schöffen an

Kirkel. In Kürze werden die Schöffen, die als Beisitzer bei Gericht tätig sind, für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gewählt. Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel sieben Personen vorzuschlagen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden kann

Kirkel. In Kürze werden die Schöffen, die als Beisitzer bei Gericht tätig sind, für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 gewählt. Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel sieben Personen vorzuschlagen, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt, das nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden kann. Nicht in die vom Gemeinderat mit Zweidrittel-Mehrheit aufzustellende Vorschlagsliste dürfen beziehungsweise sollen nach den Paragrafen 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes unter anderem Personen aufgenommen werden, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die unter 25 oder über 70 Jahre alt sind, die nicht in der Gemeinde wohnen oder die Richter sind, heißt es weiter. redInteressierte können sich bis 28. Februar (schriftlich) unter Angabe von Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und -kreis, Anschrift und Berufsbezeichnung bei der Gemeindeverwaltung Kirkel, Hauptamt, Hauptstraße 10, Kirkel, Tel. (0 68 41) 80 98 20, bewerben.

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