Corona-Regeln Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomie in Corona-Hotspots

Berlin · In Städten und Gegenden mit stark steigenden Corona-Zahlen soll es künftig generell eine Sperrstunde um 23.00 Uhr in der Gastronomie geben.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Annette Riedl

Dies soll ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelten. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch bei ihren Beratungen in Berlin beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Bars und Clubs sollen geschlossen werden. Auch die „Bild“-Zeitung berichtete darüber.

In Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen werden private Feiern künftig generell zudem auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Hausstände begrenzt, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die Begrenzung gilt bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche.

Lokale, Bars und Clubs gelten unter Infektionsgesichtspunkten als riskant, weil sich hier viele Menschen auf engem Raum aufhalten. Insbesondere wenn viel Alkohol getrunken wird, werden die Abstandsregeln erfahrungsgemäß seltener eingehalten. Das Problem besteht gerade jetzt in der kalten Jahreszeit, weil die Wirte im Freien keine Tische mehr aufstellen können. Die Sperrstunde würde aber auch viele Restaurants treffen, die sorgfältige Sicherheitskonzepte ausgearbeitet haben und anwenden. So stehen heute beispielsweise die Tische weiter auseinander als vor der Pandemie.

Mehrere Städte mit hohen Zahlen von Corona-Neuinfektionen haben bereits Sperrstunden verhängt. So müssen in Berlin seit dem vergangenen Wochenende Restaurants, Bars und Kneipen von 23.00 bis 6.00 Uhr morgens geschlossen sein. Auch in Bremen gibt es eine solche Regelung.

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