Immer wieder Ärger wegen Falschparkens

Erbach. Ärger wegen Falschparkens - dies ist in Erbach derzeit ein großes Thema. Im Mittelpunkt des Ereignisses steht die Fabrikstraße

 Ortsvertrauensmann Erich Scherer plädiert für eine Verkehrsverbesserung in der Erbacher Fabrikstraße. Foto: Thorsten Wolf

Ortsvertrauensmann Erich Scherer plädiert für eine Verkehrsverbesserung in der Erbacher Fabrikstraße. Foto: Thorsten Wolf

Erbach. Ärger wegen Falschparkens - dies ist in Erbach derzeit ein großes Thema. Im Mittelpunkt des Ereignisses steht die Fabrikstraße. Dort habe es vermehrt Beschwerden von Fußgängern und Rollatorfahrern gegeben: "Viele Pkws werden dort so auf dem Bürgersteig geparkt, dass ein ungehindertes Gehen, erst recht für die Rollator- und Kinderwagenfahrer, nicht mehr oder nur sehr schwer möglich ist", erzählt Erich Scherer, Ortsvertrauensmann des Gemeindebezirks Erbach-Nord und Reiskirchen, unserer Zeitung.Oft müssten Fußgänger, darunter auch Kinder, auf die Straße ausweichen: "Der schwächste Verkehrsteilnehmer ist immer der Fußgänger", sagt Scherer und appelliert an die Halter der falsch parkenden Autos, ihr Fahrzeug in Zukunft ordnungsgemäß abzustellen. Die Beschwerden über die Falschparker wurden vom Vertrauensmann ans Rechts- und Ordnungsamt (RuOA) der Stadt Homburg herangetragen. "Daraufhin hat das Ordnungsamt Zettel mit dem Hinweis, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten ist, verteilt. Mir wurde mitgeteilt, dass gebührenpflichtige Verwarnungen gegen die Falschparker erst in einem zweiten Schritt ausgesprochen werden, nämlich dann, wenn die Zettelverteilaktion abgeschlossen und der betroffene Personenkreis über sein ordnungswidriges Parken informiert worden ist", so Scherer.

Der Leiter der Homburger Straßenbehörde, Gerd-Michael Juen, erklärte diese Vorgehensweise wie folgt: "Das Ordnungsamt setzt insoweit auf die Einsicht der rechtswidrig parkenden Autofahrer. Sollten wir keine Besserung feststellen, werden wir mit Verwarnungsgeldern arbeiten müssen."

In einer Sitzung des Seniorenbeirates am vergangenen Dienstag informierte Juen dann, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Gehwege als reinen Sonderweg für Fußgänger auszeichne. Beim Parken sei an den rechten Fahrbahnrand parallel zur Fahrtrichtung heranzufahren. "An Stellen, an denen ein durchgezogener weißer Strich auf der Fahrbahnmitte aufgebracht ist und in scharfen Kurven, ist das Parken verboten", so Juen. Außerdem wies Juen darauf hin, dass das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten, auf schmaler Fahrbahn auch ihnen gegenüber, verboten ist. "Beim beidseitigen Parken muss der Platz zwischen den links und rechts parkenden Autos mindestens drei Meter betragen. Ist dieser Durchfahrtsraum nicht einzuhalten, darf ein hinzukommendes Fahrzeug an der fraglichen Stelle nicht parken", klärt Juen auf.

Scherer als auch Juen hoffen nun auf das Verständnis der Falschparker und darauf, dass sich eine Lösung ergibt, die alle Seiten zufrieden stellt: "Sollte dies nicht der Fall sein, schlage ich vor, dass man eine Ortsbegehung zusammen mit den Bürgern und dem Ordnungsamt vornimmt", so Erich Scherer. "Der schwächste Verkehrs-

teilnehmer

ist der Fußgänger."

Erich Scherer

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort