Immer weniger Hartz IV-Prozesse bei Saar-Sozialgerichten

Saarbrücken. Im Saarland gibt es keine Flut von Hartz IV-Klagen bei den Sozialgerichten. Das ist das Fazit des Tätigkeitsberichts, der gestern von Jürgen Bender, dem Präsidenten des Landesozialgerichts, vorgestellt wurde

Saarbrücken. Im Saarland gibt es keine Flut von Hartz IV-Klagen bei den Sozialgerichten. Das ist das Fazit des Tätigkeitsberichts, der gestern von Jürgen Bender, dem Präsidenten des Landesozialgerichts, vorgestellt wurde. Er betonte: Während solche Verfahren rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende im Bundesgebiet zum Teil um zweistellige Prozentzahlen steigen, seien sie im Saarland gesunken.Dies sei offenbar das Ergebnis eines speziellen Maßnahmepakets zur Klagevermeidung. Es umfasse einen Runden Tisch, an dem Gericht, Bundesagentur und Regionalverband ihre Linien abstimmen und damit Fehler in Bescheiden vorab vermeiden. Außerdem gebe es Stellen, die den Betroffenen die Behördenbescheide übersetzen und die weiteren Möglichkeiten aufzeigen. Folge: Von den 4253 Klagen, die 2008 insgesamt beim Sozialgericht erster Instanz eingegangen sind (Vorjahr: 5226), ging es in 874 Fällen um Hartz IV (Vorjahr: 922). Und unter den 866 Berufungen des Jahres 2008 an das Landessozialgericht (Vorjahr: 1003) waren lediglich 19 Hartz-Fälle (Vorjahr: 26). Das zeige, wie hoch die Akzeptanz der Urteile erster Instanz sei, so Bender. wi

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