Rechtsverordnung verlängert Das Saarland darf lockern – macht es aber vorerst nicht

Saarbrücken · Obwohl es die Inzidenzwerte erlauben, will die Landesregierung erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag über Öffnungsschritte entscheiden.

 Die Gastronomen müssen sich weiter in Geduld üben. Auch am Montag wird es im Saarland noch keine Außenbewirtung geben.

Die Gastronomen müssen sich weiter in Geduld üben. Auch am Montag wird es im Saarland noch keine Außenbewirtung geben.

Foto: dpa/Annette Riedl

Die Kennzahlen sagen Ja, die Landesregierung jedoch Nein: Die im Saarland für kommenden Montag geplanten Corona-Lockerungen sind vom Tisch – vorerst zumindest. Obwohl der aktuelle Inzidenzwert von 64,4 weitere Öffnungsschritte zuließe, will die Landesregierung erst die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Montag abwarten. Auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrats von Donnerstagabend habe man entschieden, die aktuelle „Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ vorläufig zu verlängern, heißt es in einer Pressemitteilung des Saar-Gesundheitsministeriums vom Freitag.

„Mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Ministerpräsidenten am kommenden Montag sollten wir abwarten und keine voreiligen Entscheidungen treffen“, begründete Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) die Verlängerung. „Unser gemeinsames Ziel muss es weiterhin sein, die Neuinfektionen stetig zu verringern. Alle Saarländer haben es weiterhin in der Hand, die Regelungen zu berücksichtigen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken.“

Saar-Regierungssprecher Alexander Zeyer erklärte auf SZ-Anfrage, dass mögliche weitere Öffnungsschritte „im Lichte der Ergebnisse der Beratungen zwischen den Ministerpräsidenten am kommenden Montag getroffen werden, um dadurch die Planungssicherheit für die betroffenen Branchen zu erhöhen“. Der Ministerrat habe bereits die Grundlagen gelegt, um den in der MPK vereinbarten Stufenplan – gekoppelt an Maßnahmen zur Nachverfolgung und Tests – umsetzen zu können. Es sei der Landesregierung aber wichtig, im Sinne der Akzeptanz und Umsetzbarkeit keine Alleingänge zu beschließen. „Grundsätzlich ist die Landesregierung davon überzeugt, dass unter Berücksichtigung des derzeitigen Pandemiegeschehens behutsame Lockerungen in Kombination mit flächendeckenden Testungen als Sicherheitsnetz verantwortbar sind“, betonte Zeyer. Unter der derzeitigen Verordnung hätte ab Montag eigentlich die vierte Phase der von Bund und Ländern beschlossenen stufenweisen Öffnungsstrategie beginnen können. Neben Kontaktsport im Freien wäre dann auch kontaktfreier Sport in der Halle wieder möglich gewesen. Für die Kultur waren ebenfalls Lockerungen geplant: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos hätten ebenfalls wieder öffnen dürfen. Da aber wegen der Schnelltest-Pflicht noch viele Fragen offen sind, haben sich die saarländischen Veranstalter darauf verständigt, ebenso wie die Museen, erst zum 1. April synchron den Betrieb wieder aufzunehmen.

Auch die vom Lockdown hart getroffene Saar-Gastronomie muss sich weiter gedulden. Die Öffnung der Außengastronomie nach vorheriger Terminbuchung fällt zumindest zum Wochenstart flach. Eine Entscheidung, die Frank Hohrath, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga im Saarland, in der derzeitigen Situation „vernünftig“ findet. Die Landesregierung habe richtig gehandelt, zugleich fordert Hohrath sie auf, „intelligenter zu reagieren“ als nur „Lockdown oder kein Lockdown“. Durch den Aufschub habe sich die Landesregierung Zeit erkauft. „Diese Zeit muss sie jetzt nutzen, um ein tragfähiges Konzept für die Gastronomie zu erstellen.“ Dafür brauche es eine Abkehr vom starren Blick auf die Inzidenzwerte. Zudem müsse das Land dafür sorgen, dass Schnelltests überall und kostenlos verfügbar sind. „Wir erwarten nicht, dass morgen alles wieder öffnet, aber ein Fahrplan, nach dem sich die Gastronomen richten können, wäre für die gesamte Branche wichtig“, betont der Dehoga-Hauptgeschäftsführer.

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