Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Beim Streit mit Architekten helfen Schlichter statt Richter

Saarbrücken · Ist das ursprünglich gute Verhältnis des Bauherrn zum Architekten gestört, weil es Streit ums Honorar oder die Bauausführung gibt, muss die Angelegenheit nicht gleich vor Gericht landen. Oft findet der Schlichtungsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes eine Lösung.

 Bauherren, die Streit mit ihrem Architekten haben, sollten vor eine Klage darüber nachdenken, den Schlichtungsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes anzurufen. Ein Schlichtungsverfahren läuft schneller und ist preiswerter als eine Gerichtsverhandlung.

Bauherren, die Streit mit ihrem Architekten haben, sollten vor eine Klage darüber nachdenken, den Schlichtungsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes anzurufen. Ein Schlichtungsverfahren läuft schneller und ist preiswerter als eine Gerichtsverhandlung.

Foto: Getty Images/iStockphoto/AndreyPopov

Die meisten Menschen, die sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen oder eine Immobilie um- oder ausbauen wollen, sind Laien in den Bereichen Planung und Hausbau. Sie verlassen sich in der Regel auf Experten – Architekten, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe. Doch immer wieder kommt es schon beim Planen und während der Arbeiten zum Streit zwischen Bauherr und Dienstleistern. Vom Architekten erwartet der Bauherr beispielsweise, dass er, sofern das vertraglich vereinbart ist, die Ausführung der Bauausführung überwacht, also zum Beispiel die Arbeit der Handwerker kontrolliert und seine Planungen im finanziellen sowie terminlichen Rahmen bleiben.