Nach tödlicher Messerattacke Plädoyers im Mordprozess Kandel gehalten

Landau · Am kommenden Montag wird das Urteil im Prozess um die Messerattacke auf die 15-jährige Mia erwartet.

 In einem DM-Drogeriemarkt in Kandel soll der Angeklagte Abdul D. sieben Mal mit einem Brotmesser auf die 15-jährige Mia eingestochen haben.

In einem DM-Drogeriemarkt in Kandel soll der Angeklagte Abdul D. sieben Mal mit einem Brotmesser auf die 15-jährige Mia eingestochen haben.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Acht Monate nach der Messerattacke auf die 15-jährige Mia im pfälzischen Kandel geht der Mordprozess gegen ihren Ex-Freund dem Ende entgegen. Vor dem Landgericht Landau hielten am Mittwoch Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage ihre Plädoyers, wie das Gericht mitteilte. Außerdem sei dem angeklagten Abdul D., dem vermutlich aus Afghanistan stammenden Ex-Freund des Opfers, die Gelegenheit zu einer eigenen Einlassung gegeben worden, dem laut Gericht „letzten Wort“.

Dazu, zu den Inhalten oder zu den konkreten Strafanträgen wollte sich kein Prozessbeteiligter äußern. Insofern ist unklar, ob es auf ein Urteil wegen Mordes – dieser Vorwurf war angeklagt – hinausläuft, möglicherweise auf Totschlag oder ob etwas ganz anderes herauskommt. Das Urteil in dem nicht-öffentlichen Prozess soll nun am kommenden Montag, 3. September, gesprochen werden – auch das nach Gerichtsangaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In einer schriftlichen Erklärung will das Gericht über den Richterspruch informieren, zudem wird ein Sprecher vor Medienvertreter treten.

Die Bluttat vom 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel, das keine 20 Kilometer von Landau entfernt liegt, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und war in den Sog der zeitweise erhitzten Debatte um die Flüchtlingspolitik geraten. In Kandel hatte es mehrfach Demonstrationen verschiedener politischer Gruppierungen gegeben, es kam in dem 9000-Einwohner-Ort auch zu Ausschreitungen.

Dass in Landau hinter verschlossenen Gerichtstüren verhandelt wird, liegt daran, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermutlich noch minderjährig war. Einem Gutachten nach, das die Verteidigung anzweifelt, dürfte er seinerzeit zwischen 17 Jahren und sechs Monaten sowie 20 Jahren alt gewesen sein.

Wenig drang seit dem Prozess­auftakt am 18. Juni nach draußen. Am ersten Verhandlungstag sagte der Verteidiger von Abdul D., sein Mandant habe Reue zeigt. Der Anwalt sprach des Öfteren von einer sachlichen und konzentrierten Atmosphäre in dem Verfahren. Als Zeugen geladen waren unter anderem auch die Eltern der getöteten Mia.

Laut Anklage soll Abdul D. mit einem Brotmesser sieben Mal zugestochen haben. Er soll demnach heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben, seine Motive waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache. Nach Jugendstrafrecht drohen ihm bei einem Mord-Urteil maximal zehn Jahre Haft oder 15 Jahre, wenn eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wird.

Vor kurzem hatte die Staatsanwaltschaft noch Ermittlungen gegen Abdul D. nach einem Zwischenfall im Gerichtssaal aufgenommen. Dabei geht es um den Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung. Bei dem nicht näher bekannten Vorfall am 17. August sollen zwei Beamte an der Hand verletzt worden sein.

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