"Im ganzen Lokal stand dichter Rauch"

Lebach. 35 Jugendliche wurden vor wenigen Tagen bei einer Kontrolle der Ortspolizeibehörde und der Lebacher Polizei aus einem Lokal in der Fußgängerzone verwiesen. Zu der Kontrolle kam es durch Hinweise aus der Bevölkerung

Lebach. 35 Jugendliche wurden vor wenigen Tagen bei einer Kontrolle der Ortspolizeibehörde und der Lebacher Polizei aus einem Lokal in der Fußgängerzone verwiesen. Zu der Kontrolle kam es durch Hinweise aus der Bevölkerung. Dies erklärten in einem Gespräch mit unserer Zeitung Walter Thielgen und Thorsten Koch von der Ortspolizeibehörde, Harald Guldner und Edgar Bastuck von der Lebacher Polizei sowie Toni Bartz von der Stadtverwaltung."Solche Kontrollen führen wir nur sporadisch durch", so Thielgen. Und bei dieser Kontrolle an einem Freitagabend gegen 22 Uhr hätten von den 35 Anwesenden 13 überhaupt nicht im Lokal sein dürfen. Zwar hätten sie nur einen Jugendlichen "erwischt", der eine Alkoholfahne hatte. Nach Angaben des 14-Jährigen habe er zwei Colabier dort getrunken. Die meisten hätten nur wegen des Rauchs sich dort nicht aufhalten dürfen.

An dem Abend waren nach Angaben der Polizei 90 Prozent der Anwesenden jünger als 18 Jahre. Von den 35, die die Gaststätte verlassen mussten, waren zehn 16-Jährige und zwölf 17-Jährige, vier 14-Jährige und neun 15-jährige Besucher. Die Jugendlichen mussten zum größten Teil das Lokal verlassen, weil gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen worden sei, erklärten die Gesprächsteilnehmer. Die Kneipe verfüge zwar über einen Raucherraum, der sei aber nicht zum Beispiel durch eine Tür von der übrigen Kneipe abgetrennt. "Im ganzen Lokal stand dichter Rauch", so Koch. Der Vorgang wurde der Kreispolizeibehörde gemeldet. An demselben Abend wurde noch der Konzessionär zur Polizei gebeten. Bei der Kontrolle sei nur die Bedienung anwesend gewesen.

Die Kontrolle habe bereits gefruchtet. Zum Raucherraum sei mittlerweile eine Tür eingesetzt. Alkohol soll nur gegen Ausweis ausgegeben werden.

Im Gespräch wurde auch darauf hingewiesen, dass der Betreiber oder Inhaber auch für den Zugangsbereich zum Lokal und nicht nur für den Schankraum verantwortlich sei. Auch wenn Jugendliche auf der Treppe oder im Flur Alkohol trinken, den sie mitgebracht haben, sei der Betreiber verantwortlich.

Im Jugendschutzgesetz ist klar geregelt, bis zu welcher Uhrzeit sich Jugendliche in Lokalen aufhalten dürfen. 16- bis 18-Jährige können dies bis 24 Uhr tun. Im vorliegenden Fall sei es hauptsächlich ums Rauchen gegangen. In der ganzen Kneipe sei geraucht worden. In Raucherkneipen dürfen sich keine Jugendlichen aufhalten. Hält sich der Betreiber nicht daran, kann eine Ordnungswidrigkeit erlassen werden. In anderen Kneipen darf nur in separaten Räumen geraucht werden. kü

Hintergrund

Im Jugendschutzgesetz ist unter anderem geregelt: Jugendlichen bis 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet, auch dürfen keine Tabakwaren an sie verkauft werden. Jugendliche können allerdings nicht bestraft werden, wenn sie beim Rauchen in der Öffentlichkeit erwischt werden. Dies können nur Veranstalter oder Gewerbetreibende. Erwachsene dürfen rauchenden Jugendlichen nicht die Zigarette abnehmen. Das dürfen nur Polizei- und Ordnungsbehörden. red

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