Illinger wegen Mordes an Ex-Frau zu lebenslanger Haft verurteilt

Saarbrücken. In Hand- und Fußfesseln ist gestern ein 50-Jähriger aus Illingen in einen Sitzungssaal des Landgerichts in Saarbrücken geführt worden. Dort verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil: Lebenslang wegen heimtückischen Mordes an seiner geschiedenen Frau.Die Tat ereignete sich am 3. Oktober 2007 in Hüttigweiler

Saarbrücken. In Hand- und Fußfesseln ist gestern ein 50-Jähriger aus Illingen in einen Sitzungssaal des Landgerichts in Saarbrücken geführt worden. Dort verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil: Lebenslang wegen heimtückischen Mordes an seiner geschiedenen Frau.Die Tat ereignete sich am 3. Oktober 2007 in Hüttigweiler. Der Angeklagte hatte sich nach den rechtskräftigen Feststellungen des Gerichts in die Wohnung seiner geschiedenen Ehefrau geschlichen und hinter einer Couch versteckt. Als die Frau mit einer Freundin heimkehrte, setzten sich beide vor den Computer. Plötzlich fiel der 50-Jährige dann von hinten über seine Ex-Frau her und verletzte sie mit 14 Messerstichen so schwer, dass sie noch am Tatort starb. Danach rammte er sich selbst das Klappmesser mehrfach in die Brust. Sein Leben jedoch konnte gerettet werden. Schwer verletzt versuchte er allerdings noch, die Rettungskräfte an der Notversorgung zu hindern. Mit Entsetzen musste die Freundin der Ermordeten alles mit ansehen.Im vergangenen Jahr hat das Landgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Tat als Totschlag beurteilt. Weil der Angeklagte seine Ex-Frau massiv bedroht und dabei sogar ein "Schlachtfest" angekündigt habe, sei die Frau gewarnt gewesen. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht gegeben. Auch mit dem Verweis auf den seelischen Ausnahmezustand hatte damals die Verteidigung Erfolg. Er habe Trennung und Ehescheidung nicht verwinden können. Eine Bekannte der Familie hatte das Verhältnis des Paares mit den Worten "Sie konnten nicht miteinander, sie konnten nicht ohne einander" geschildert. Die Tat sei überdies nach erheblichem Alkoholeinfluss geschehen, wobei die Grenze der Schuldunfähigkeit nahezu erreicht gewesen sei. Kein Mord, sondern Totschlag also. Dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof angefochten. Mit Erfolg: Das Urteil wurde aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts zur Neuverhandlung verwiesen. Das gestrige Urteil sieht die Tat als Mord aus Heimtücke. Die Frau sei arglos gewesen, als sie sich mit ihrer Freundin vor den Computer setzte. Zu der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängte das Gericht anschließende Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte ist schon mehrfach wegen Gewalttaten verurteilt worden. Nach Aussage des psychiatrischen Gutachters steigere sich seine Gewaltbereitschaft. Gegenüber unserer Zeitung hat der Verteidiger, Rechtsanwalt Klaus Robling, angekündigt, dass sein Mandant erneut vor den Bundesgerichtshof ziehen werde. Es ergebe keinen Sinn, einen zu lebenslanger Haft Verurteilten anschließend in Sicherungsverwahrung zu stecken.

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