IHK empfiehlt, auch für Ferienjobs einen Arbeitsvertrag zu schließen

Saarbrücken. Erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen Jugendliche einen Ferienjob übernehmen. Er sollte körperlich nicht zu schwer sein - alle Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden

Saarbrücken. Erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen Jugendliche einen Ferienjob übernehmen. Er sollte körperlich nicht zu schwer sein - alle Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. "Im Interesse beider Seiten sollte der Vertrag über dieses befristete Arbeitsverhältnis schriftlich gefasst werden", empfiehlt Heike Cloß, die Justiziarin der Industrie- und Handelskammer (IHK): "Solange Jugendliche noch schulpflichtig sind, dürfen sie im Kalenderjahr höchstens vier Wochen arbeiten - und dies nur während der Schulferien." Der Vertrag über den Ferienjob muss unter www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Mit einer eigenen Lohnsteuerkarte für den Jugendlichen lässt sich das Arbeitsverhältnis regelmäßig komplett abgabenfrei gestalten. redsaarland.ihk.de

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