Leserreporter ICE von Saarbrücken nach Paris fällt zweimal aus
Saarbrücken · Die in Paris lebende Tochter von Gertrud Heuwagen besuchte ihre Mutter kürzlich übers Wochenende in Saarbrücken. Am Sonntagabend wollte sie mit dem ICE wieder zurückfahren. Erst habe der Zug lange auf den Gleisen gestanden und die Passagiere seien immer wieder vertröstet worden. „Dann kam aber die Aufforderung, den ICE zu verlassen, er habe einen technischen Defekt“, sagt die SZ-Leser-Reporterin.
Einige Passagiere hätten die Nacht im Hotel verbracht. Heuwagens Tochter wollte dann am Montagmorgen mit dem ICE nach Paris fahren. Doch dabei habe sich wieder der gleiche Vorfall ereignet. „Diesmal kümmerte sich die Bahn nicht um die vielen Fahrgäste - unter ihnen noch viele vom Tag vorher“, schildert die SZ-Leserin ihre Erlebnisse. Schließlich habe sie ihre Tochter selbst mit dem Auto bis nach Forbach gefahren, von wo aus es mit Regionalzügen weiter nach Paris ging.
Eine Sprecherin der Deutschen Bahn in Frankfurt/Main erklärt, an besagtem Sonntagabend sei vor der Abfahrt in Saarbrücken ein technischer Defekt an dem ICE festgestellt worden. „Trotz allen Bemühens unserer Mitarbeiter vor Ort konnte dieser nicht behoben werden und der Zug musste in Saarbrücken enden.“ Die Reisenden seien zum Teil in den umliegenden Hotels untergebracht worden. „Einige verblieben in dem ICE, der als Hotelzug umfunktioniert wurde“, so die Sprecherin. Sie seien von Mitarbeitern betreut, informiert und mit kostenlosen Speisen und Getränken versorgt worden. Nahezu alle Reisende aus diesem Zug seien am folgenden Tag um 8 Uhr mit dem regulären ICE nach Paris weitergefahren. Die nächste Verbindung gegen 11 Uhr, die die Tochter der SZ-Leserin gewählt hatte, sei dagegen ebenfalls ausgefallen. „Nach Abstimmung mit der SNCF über freie Kapazitäten in anderen Zügen nach Paris, konnten wir den noch verbliebenden Reisenden eine Umbuchung anbieten. Die meisten haben dann die Verbindung Forbach-Metz gewählt“, sagt die Sprecherin.
Die Bahn bedauere die Unannehmlichkeiten, die für die Kunden entstanden sind. Selbstverständlich sei eine Kulanzregelung im Rahmen der Fahrgastrechte möglich.