Falsch abgebogen Kein Witz – ICE verfährt sich auf dem Weg von München ins Saarland

Saarbrücken/Mannheim · Kann sich ein Zug verfahren? Und ob! Das bewies der ICE München – Saarbrücken. Denn kurz hinter Mannheim nahm er eine ungeplante Richtung ein. Was das zur Folge hatte und wie die Deutsche Bahn (DB) auf dieses Malheur reagiert.

ICE zwischen Mannheim und Saarbrücken verfährt sich. (Symbolbild)

ICE zwischen Mannheim und Saarbrücken verfährt sich. (Symbolbild)

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Einen kurzen Augenblick nicht aufgepasst und mit dem Auto eine falsche Abfahrt nehmen: Es gibt kaum jemanden, dem das nicht schon mal passiert ist. Ob mit oder ohne elektronisches Navigationsgerät.

Doch dass sich ein schienengebundenes Fahrzeug verfährt – ein schier abwegiger Gedanke? Keineswegs. Wie jetzt auf der Strecke zwischen Mannheim und Saarbrücken geschehen.

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Foto: Angelika Perhoc

Wo ein ICE auf den Weg nach Saarbrücken fälschlicherweise abbiegt

Und das traf nicht irgendeinen Regionalzug, sondern den ICE 562 von München ins Saarland. Die Fernbahn geriet nämlich auf eine falsche Fährte – kurvte plötzlich auf einem Abschnitt herum, wo sie eigentlich nichts verloren hatte.

Entsprechende Informationen der Saarbrücker Zeitung bestätigt nun auf Anfrage eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB) in Frankfurt. Demnach war dieser Intercity am Freitagabend, 3. Februar, auf Abwegen unterwegs.

Der Zug „wurde über Ludwigshafen-Oggersheim geleitet, statt wie vorgesehen über Schifferstadt“, berichtet die Unternehmenssprecherin. Die Folge des unfreiwilligen Umwegs: Der Express kam in Saarbrücken 17 Minuten später an als vorgesehen – statt um 19.17 Uhr erst um 19.34 Uhr.

Was die betroffenen DB-Kunden nun erwarten können

Wie aber ist solch ein Malheur möglich? Das möchten die Verantwortlichen offenbar auch gern wissen, sind aber wohl noch zu keinem Ergebnis gekommen. Denn die Ursache dafür werde zurzeit immer noch untersucht, sagt die Bahnsprecherin. Nur so viel: „Es handelt sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.“

Die DB-Kunden, die durch den Umweg zu spät ankamen oder ihren Anschluss verpassten, erhielten Entschädigungen, wie in den gesetzlichen Fahrgastrechten vorgesehen. Wie viele davon betroffen waren. dass sich ihre Bahn verfahren hatte, sei noch offen. Das kann erst ermittelt werden, wenn sich Passagiere wegen Schadenersatzansprüche melden.

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